Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Rhein-Lahn-Kreis
Ihr externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Rhein-Lahn-Kreis und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Rhein-Lahn-Kreis zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
-
Aufgaben:
- Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen im Hinweisgeberschutz (HinSchG)
- Aufbau und Verwaltung eines vertraulichen Hinweisgebersystems mit einem eigenen sicheren Portal
- Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Hinweisgeber
- Annahme und Bearbeitung von Meldungen zu Missständen und Verstößen
- Prüfung der Relevanz des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Abstimmung mit internen Stellen zur Klärung von Vorfällen
- Dokumentation und Berichterstattung an die Unternehmensleitung
-
Vorteile:
- rechtssichere und pragmatische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Vertraulichkeit und Diskretion für hinweisgebende Personen
- unabhängig und neutral
- Reduzierung des Risikos von Interessenkonflikten
- Nutzung spezialisierten Fachwissens und umfangreicher Erfahrung
- höhere Akzeptanz bei den Beschäftigten
- Gewährleistung einer schnellen und professionellen Bearbeitung von Meldungen
- Entlastung des Unternehmens von organisatorischen Aufgaben
- Vermeidung der Notwendigkeit einer separaten personellen und technischen Infrastruktur für den Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort im Rhein-Lahn-Kreis ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Rhein-Lahn-Kreis gefunden.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten nicht nur im Rhein-Lahn-Kreis finden Sie unter Hinweisgeberschutz-Beauftragter / Whistleblower-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Hinweisgeberschutz-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur im Rhein-Lahn-Kreis
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten, bieten wir nicht nur im Rhein-Lahn-Kreis an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Ahrweiler, Altenkirchen, Ansbach, Aschaffenburg, Bad Homburg vor der Höhe, Bad Kreuznach, Bamberg, Bayreuth, Böblingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Cochem-Zell, Eichstätt, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Eschwege, Essen, Esslingen, Frankfurt am Main, Freiburg, Friedberg, Gelnhausen, Gießen, Göppingen, Günzburg, Kassel, Kempten (Allgäu), Kiel, Köln, Korbach, Kusel, Landsberg am Lech, Landstuhl, Limburg-Weilburg, Lindau (Bodensee), Mainz-Bingen, Münster, Nürnberg, Obersulm, Pforzheim, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Solingen, Tauberbischofsheim, Traunstein, Wuppertal.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Hinweisgeberschutz-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.