Externer Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Obersulm
Ihr externer Whistleblower-Beauftragter in Obersulm und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Whistleblower-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Obersulm zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle in Obersulm in Baden-Württemberg
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort in Obersulm ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Weitere Informationen zum Whistleblower-Beauftragten nicht nur in Obersulm finden Sie unter Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Whistleblower-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Whistleblower-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur in Obersulm
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Whistleblower-Beauftragten, bieten wir nicht nur in Obersulm an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Aalen, Amberg, Aschaffenburg, Bad Hersfeld, Bergstraße, Bielefeld, Deggendorf, Dinkelsbühl, Donnersbergkreis, Erlangen, Freiburg im Breisgau, Hamm, Heidenheim, Heppenheim, Kaiserslautern, Korbach, Künzelsau, Mosbach, Neunkirchen, Neustadt bei Coburg, Odenwaldkreis, Offenburg, Ostalbkreis, Recklinghausen, Rodalben, Saarlouis, Schwandorf, Solingen, St. Wendel, Ulm, Vaihingen, Vogelsbergkreis, Vulkaneifel, Weiden in der Oberpfalz, Wetteraukreis.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Whistleblower-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.