Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie in allen Fragen rund um den Arbeitsschutz. Und auch zur Unfallverhütung. Sie berät auch bei der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und insbesondere bei der Ergonomie. Denn Fehler beim Arbeitsschutz können große Folgen haben. Weil der Ausfall eines Mitarbeiters auch immer auch ein Ausfall der Produktivität ist. Ein Arbeitsunfall kann auch zu hohen Kosten führen. Zum Beispiel bei der Forderung aus einem Regressanspruch.
Vermeiden Sie deshalb Kosten für Ihr Unternehmen. Durch die gesetzlich geforderten und schützenden Maßnahmen.
Hier erhalten Sie Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Deutschlandweit verfügbar. Deshalb auch an Ihrem Standort. Sie benötigen ein kostenloses Angebot? Dann nehmen Sie Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Wir arbeiten zielführend und pragmatisch. Kompetent und kostengünstig. Andere Bezeichnungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind übrigens auch Sicherheitsfachkraft, FaSi oder SiFa.
Nicht nur für kleine und mittelständische Unternehmen ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von Vorteil. Denn sie bietet immer eine hohe Fachkompetenz. Und ist kurzfristig verfügbar. Sowie schnell einsatzbereit.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen. Aber wir helfen Ihnen bei all diesen Aufgaben.
Unsere Experten übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Und der Unfallverhütungsvorschrift.
Wir können aber auch Ihre vorhandenen FaSi unterstützen. Zur Entlastung. Oder bei der Realisierung von Projekten. Zum Beispiel bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für die sicherheitstechnische Betreuung zuständig. Sie unterstützt den Arbeitgeber. Und sie berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Und auch die Beschäftigten und die Interessenvertretung. Zu den Aufgaben zählt auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die Kompetenz der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist entscheidend für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen im Arbeitssicherheitsgesetz. Die Aufgaben sind also gesetzlich geregelt. Und zwar im Gesetz in § 6 ASiG. Und im Anhang der DGUV Vorschrift 2 auch konkret erläutert.
Der Arbeitsschutz beinhaltet jedoch nicht nur die Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Sondern betrachtet auf die Prävention. Also auf die Schaffung der Arbeitsbedingungen, die für die Mitarbeiter auch gesundheitsförderlich sind. So dass erst gar keine Arbeitsunfälle entstehen. Und es auch nicht zu Erkrankungen durch die Arbeit kommt.
Das Leistungsangebot unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie kompetent und individuell in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu unseren Leistungen gehören auch:
- Wir stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit bereit. Die betriebliche und auch die behördliche FaSi.
- Und wir leisten umfangreiche Hilfe bei der Organisation des Arbeitsschutzes.
- Auch helfen wir bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs, sowie der Arbeitsumgebung. Zudem helfen wir in allen sonstigen Fragen der Ergonomie.
- Die Gefährdungsbeurteilung erstellen wir natürlich auch. Zudem überprüfen wir die Durchführung, Auswertung und die Wirksamkeit der Maßnahmen. Der Maßnahmen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt sind.
- Wir führen Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen durch.
- Und wir erstellen Unterweisungen und die Betriebsanweisungen.
- Wir wählen die persönliche Schutzausrüstung, also die PSA, aus. Zudem erproben wir diese auch.
- Und wir erstellen alle Unterlagen zum Arbeitsschutz.
- Wenn notwendig, untersuchen wir auch Unfälle. Wir erstellen eine Analyse der Unfallursachen. Und wir ermitteln die Unfallschwerpunkte.
- Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilungen. Und wir helfen bei der technischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. So zum Beispiel auch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den BEM-Beauftragten.
- Wir erstellen zudem die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
- Zudem organisieren wir Arbeitsschutzausschusssitzungen, also die ASA-Sitzungen. Und nehmen an den Sitzungen teil.
- Wir führen ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein. Zum Beispiel auf Basis von AMS, OHRIS oder qu.int.as.
- Wir sind die Kontaktstelle zu den Aufsichtsbehörden. Und zu den Berufsgenossenschaften.
- Schließlich erstellen wir die umfangreiche Dokumentation der gesetzlich geforderten Unterlagen.
- Und Ihr Sicherheitsbeauftragter (SiB/SiBe) wird von uns geschult.
Die Vorteile unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Vorteile unserer Fachkräfte liegen nicht nur in dem theoretischen und praktischem Wissen. Sondern auch in einem hohen Maß an Können. Konkret bedeutet das für Sie:
- Sie nutzen Fachkräfte, die nach Bedarf einsetzbar sind.
- Und die Kosten sind für Sie transparent und kalkulierbar.
- Auch tragen Sie keine Kosten der Aus- und Fortbildung.
- Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Qualifikationen. Und bilden sich regelmäßig fort.
- Ferner haben wir langjährige Erfahrungen.
- Wir sind nicht betriebsblind. Denn wir sind in verschiedenen Unternehmen tätig. Und zwar branchenübergreifend und überbetrieblich.
- Lohnender Einsatz gerade in kleinen Unternehmen. Denn dort fallen die Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gering aus. Der Einsatz einer externen Fachkraft ist in solchen Fällen also rentabler.
- Mittelständische Betriebe stellen hingegen hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz. Auch diesen Anforderungen sind wir gewachsen.Hier bieten wir übersichtliche Pauschalen an (all-in).
- Im Gegensatz zu großen überbetrieblichen Betreuungsdiensten gehen wir flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein. Und wir entwickeln individuelle Konzepte und begleiten deren Umsetzung.
Was zeichnet unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus?
Unsere Experten arbeiten ganzheitlich. Und wir streben für unsere Kunden intelligente und gleichzeitig auch in den Kosten optimierte Lösungen an. Häufig führen auf diese Weise Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch zu verbesserten Produktions- oder Arbeitsabläufen. Das steigert die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Durch den stets engen Kontakt zu unseren Kunden finden wir für Sie optimal individuell angepasste Lösungen.
Auch profitieren Sie indirekt vom Fachwissen unserer Fachkräfte aus anderen Tätigkeitsbereichen. Dazu gehören der Datenschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement, Bereiche aus der Informatik und der Rechtswissenschaften. So ist auch der Datenschutz im Arbeitsschutz wichtig. Insofern es zum Beispiel um die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Vorsorgekartei geht. Oder es um den richtigen Umgang mit Angaben zur Gesundheit der Mitarbeiter geht. Oder um den datenschutzkonformen Umgang mit dem Verbandbuch. Denn auch hier können unsere Experten im Arbeitsschutz Sie fachkundig beraten.
Kosten der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Es existieren zwei unterschiedliche Wege der Betreuung im Betrieb. Diese sind gesetzlich geregelt. Grundsätzlich empfehlen wir die Regelbetreuung. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten haben Sie die Wahl. Anstatt der Regelbetreuung können Sie auch die bedarfsorientierte Betreuung wählen. Die Regelbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Regelbetreuung enthält also alles, was nötig ist. Wir bieten Ihnen beide Wege an. Und wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Die Vorschriften unterscheiden zwei Betriebsgrößen. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten richten sich nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 Anlage 1. Wohingegen sich Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 richten müssen.
Für die Grundbetreuung bieten wir Ihnen eine kostengünstige Pauschale an. Dabei ist die Pauschale abhängig von den erforderlichen Einsatzzeiten und den tatsächlich existierenden Gefährdungen im Betrieb.
Die betriebsspezifischen Betreuungszeiten berechnen wir mit einem Stundensatz. Aber bei umfangreicheren Projekten bieten wir auf Wunsch auch hier eine Pauschale an. So können Sie sich dann für die für Sie günstigere Alternative entscheiden. Typischerweise fassen wir den Aufwand der Betreuung in einer monatlichen Pauschale zusammen. Also All In. Denn nur so können Sie einfach kalkulieren und haben die Kosten im Griff.
Sie möchten ein kostenloses Angebot? Nehmen Sie Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Oder rufen Sie uns an: Telefon 0631 / 36696 – 07.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr hoch. Deshalb lohnt sich die Ausbildung im Betrieb meist nicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bestellung der Fachkraft aber trotzdem. Eine Fachkraft muss also bestellt werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt zunächst einen technischen Berufsabschluss. Das heißt, sie muss zum Beispiel Ingenieur, Techniker oder Meister sein. Zusätzlich muss sie auch ausreichend Berufserfahrung haben. Und sie muss die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde besitzen.
Die Fachkunde wird im Rahmen einer Ausbildung vermittelt. Diese Ausbildung dauert knapp zwei Jahre. Sie findet in Lehrgängen statt. Und sie wird an staatlichen Stellen durchgeführt. Also an Hochschulen und Berufsgenossenschaften. Und auch bei der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Aber auch eine Ausbildung bei freien Bildungsträgern kommt in Frage. Die Ausbildung enthält mehrere Prüfungen. In denen wird das theoretische und das praktische Wissen geprüft.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt also drei Voraussetzungen. Sie besitzt einen technischen Abschluss in einem Beruf. Sie hat ausreichend Berufserfahrung. Und sie hat einen zweijährigen Lehrgang zum Nachweis der Fachkunde absolviert.
Wie wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?
Die Bestellung erfolgt per Formular. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf.
Sie können wählen. Entweder Sie bestellen eine eigene interne FaSi. Oder sie bestellen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung einer internen FaSi dauert jedoch nicht nur eine lange Zeit. Sondern kostet auch. Und diese Kosten und Zeit können Sie sparen. Wenn Sie unsere SiFa bestellen. Wir stellen Ihnen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Form eines Experten bereit.
Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat in erster Linie beratende und unterstützende Aufgaben.
Die SiFa ist Generalist und Spezialist in einem. Somit hilft sie, eine effiziente Arbeitsschutzorganisation in allen betrieblichen Ebenen zu regeln. Sie passt den Arbeitsschutz an. An die sich stetig ändernden Anforderungen im Betrieb.
Die SiFa ist Problemlöser. Und auch Prozessmanager. In der Praxis stellt Sie auch die notwendigen Dokumente zur Verfügung. Dabei kooperiert sie eng mit allen Beteiligten. Dazu gehören nicht nur der Betriebsarzt und die Sicherheitsbeauftragten. Sondern auch der Betriebsrat oder der Personalrat. Auf diese Weise werden gute Lösungen erzielt.
Grundlagen für die Bestellung und Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Es ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz ASiG. Das ASiG verpflichtet zur Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, § 1 ASiG. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, § 5 ASiG. Das ASiG wird dann durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Es stellt die verschiedenen Betreuungsformen vor. Und es beschreibt die Handlungsanlässe der SiFa. Sowie die Aufgabenfelder der Grundbetreuung. Aber auch weitere Aufgaben. In der Vorschrift steht zudem die Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen. Daraus ergibt sich dann auch der Betreuungsaufwand.
Die sicherheitstechnische Fachkunde der SiFa
Dass als Fachkraft für Arbeitssicherheit nur eine Person bestellt wird, die auch über die nötige berufliche Qualifikation verfügt, muss sichergestellt sein. Ergänzend muss eine ausreichend Berufspraxis und die sicherheitstechnische Fachkunde vorliegen. Die Bestellung einer nicht ausreichend qualifizierten und fachkundigen Person ist unter Umständen unwirksam. Ob unwirksam oder nicht bestellt macht also keinen Unterschied.
Hierzu Auszüge aus den Normen:
- § 7 Abs. 1 ASiG: Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann nur bestellt werden, wer den folgenden Anforderungen genügt: Die SiFa muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Und Sie muss über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Dies gilt auch für den Meister.
- Nach § 4 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2 git, das eine SiFa die Anforderungen erfüllt, wenn sie
- berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Oder aber einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften hat.
- Und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf hat. Mindestens über zwei Jahre hinweg.
- Und zudem einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildunglehrgang abgeschlossen hat. Oder einen von diesen anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers abgeschlossen hat. Mit abgeschlossen ist mit Erfolg abgeschlossen gemeint.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen diese Anforderungen. So dass Sie bei uns immer auf der sicheren Seite sind.
Mit wem arbeitet die FaSi zusammen?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet mit vielen Akteuren im Betrieb zusammen. Denn die Zusammenarbeit ist sehr wichtig. Wichtig, um den Arbeitsschutz im Betrieb zu verbessern.
Zu diesen Akteuren gehören
- insbesondere der Unternehmer.
- Und der Betriebsarzt.
- Aber auch der Betriebsrat oder Personalrat.
- Sowie der Sicherheitsbeauftragte.
Welche anderen Bezeichnungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es?
Die frühere Bezeichnung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit war Sicherheitsfachkraft. Diese wird auch heute noch verwendet. Allerdings führte und führt das dann zu Verwechslungen. Und zwar mit den Sicherheitskräften von Sicherheitsunternehmen. Diese haben aber ganz andere Aufgaben. Die SiFa ist zudem eine Stabsstelle im Unternehmen.
Weitere Bezeichnungen und Abkürzungen sind SiFa, FaSi und FAS. Das ASiG fasst die Begriffe Sicherheitsingenieur, Sicherheitsmeister oder Sicherheitstechniker unter dem Begriff Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Die Bezeichnungen sind demnach deshalb Synonyme. Wir verwenden die Bezeichnung Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Abkürzung SiFa oder FaSi.
Sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte das Gleiche?
Nein ist die kurze Antwort. Zwar wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch mit dem Sicherheitsbeauftragten verwechselt. Der Sicherheitsbeauftragte wird aber als SiB oder SiBe abgekürzt. Und FaSi und SiBe sind nicht das Gleiche.
Einerseits ist der SiBe immer wie ein normaler Beschäftigter in den Betriebs integriert. Und andererseits nimmt er seine Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter nur ehrenamtlich wahr. Und das neben seiner normalen Tätigkeit im Betrieb. Er unterstützt die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz. Und er soll auf sicheres Verhalten seiner Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz einwirken. Zudem hat er sich insbesondere vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung von Schutzeinrichtungen zu überzeugen. Es kommt ihm auch eine Vorbildfunktion im Betrieb zu. Die gesetzliche Grundlage für seine Bestellung sind der § 22 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1. Übrigens müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen SiBe benennen. Der SiBe ist nicht weisungsbefugt. Und er trägt in seiner Funktion auch keine Verantwortung.
Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns einfach an. Bei einem unverbindlichen Informationstermin können wir den konkreten Betreuungsbedarf (bestehend aus den gesetzlich vorgegebenen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Unternehmen) ermitteln und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.
Berücksichtigen Sie auch unser Angebot zur Integration von Beurteilungen zu psychischen Belastungen und Stress: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Gerne senden wir Ihnen unserer Faltblatt zu oder vereinbaren einen unverbindlichen Informationstermin, Anruf genügt (0631.36696-07).
Mitglied im VDSI
Wir sind Mitglied im VDSI. Der VDSI ist der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit.
Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nutzen Sie also die Vorteile unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nehmen Sie Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
FAQ zur Arbeitssicherheit
Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit.