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Externer BEM-Beauftragter für das betriebliche Eingliederungsmanagement

BEM-Fallmanager: Fachwissen Empathie Integrität VermittlungUnsere BEM-Beauftragten und BEM-Fallmanager kümmert sich um das BEM bei Ihnen. Wir helfen zielsicher mit Lösungen. Und sind dabei rechtskonform und pragmatisch.

Der BEM-Beauftragte leitet das BEM. Er führt auch die Gespräche mit den BEM-Berechtigten. Er sucht nach Maßnahmen, die eine Arbeitsunfähigkeit (AU) überwinden. Und zudem die weiteren Zeiten der AU senken. Dabei dokumentiert er alle wesentlichen Vorgänge in der vertraulichen BEM-Akte. Bei der Suche nach Maßnahmen kann er auf weitere Hilfe zurück greifen. Aber nur, wenn der Berechtigte dem zustimmt.

Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung begleiten oft die Gespräche des BEM. Hilfe kommt oft auch vom Betriebsarzt. Aber auch von Fachärzten. Sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch soziale Dienste und das Integrationsamt können Teil der Maßnahmen zum BEM sein. Ebenso die Bundesagentur für Arbeit. Oder die Rentenversicherung und die Krankenversicherung.

Mitarbeiter schnell aus der Arbeitsunfähigkeit zu holen. Und zudem Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren. Das sind die Ziele des externen BEM-Beauftragten.

Hier erhalten Sie Ihren externen BEM-Beauftragten.  Deutschlandweit verfügbar.  Deshalb auch an Ihrem Standort. Wir führen alle notwendigen Gespräche und Verhandlungen durch. Und das datenschutzkonform, rechtssicher, pragmatisch und zielführend. Sie benötigen ein kostenloses Angebot? Dann nehmen Sie Kontakt zum BEM-Beauftragten auf.

Die Vorteile durch den externen BEM-Beauftragten

Die Vorteile ergeben sich nicht nur aus dem praktischen Wissen, wie das BEM abläuft. Und aus der Erfahrung wann welche Maßnahmen zum Erfolg führen. Sondern zudem aus der unterschiedlichen Spezialisierung im Team IBS. Konkret bedeutet das für Sie:

  • Sie nutzen das Wissen unserer Experten.
  • Sie erhalten damit ein schnelles Ergebnis im BEM. Und der Mitarbeiter kann dadurch seine Arbeitskraft früher wieder dem Unternehmen widmen.
  • Wir führen zudem ein zum Gesetz konformes Verfahren durch.
  • Wir wahren Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM. Und erreichen dadurch
  • eine höhere Akzeptanz bei den Arbeitnehmern und der Interessenvertretung.
  • Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer BV. Also der Betriebsvereinbarung. Oder auch bei der Erstellung einer PV. Also der Personalvereinbarung.

Die konkreten Aufgaben des BEM-Beauftragten

IBS nimmt Ihnen mit dem externen BEM-Beauftragten auf Wunsch alle oder auch nur einen Teil der Aufgaben im BEM-Verfahren ab. Das sind zum Beispiel:

Faltblatt externer BEM-Beauftragter

  • Die Prüfung des Anspruchs auf ein BEM. Also die Berechnung der Frist.
  • Die Klärung von Fragen zum Datenschutz. Also welche Informationen an wen möglich sind. Und auch welche Informationen demnach in die Personalakte kommen. Aber auch welche Fragen in einer Betriebsvereinbarung zum BEM geklärt werden sollten.
  • Wir übernehmen die Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer. Die Formulierung des Schriftverkehrs. Die Erstellung eines Pakets zur Information zum BEM.
  • Der Entwurf von Formularen zum BEM, rechtskonform. Also Formulare zur Annahme oder Ablehnung eines BEM.
  • Das Führen eines Informationsgespräches vor dem eigentlichen BEM.
  • Die datenschutzkonforme Dokumention und Aufbewahrung. Also das Anlegen, Führen und Vernichten der BEM-Akte.
  • Das Führen der einzelnen BEM-Gespräche. Dies ist auch während einer AU möglich. Auf Wunsch auch außerhalb des Betriebs.
  • Die gemeinsame Entwicklung von Möglichkeiten zur Erreichung der BEM-Ziele: Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung einer neuen Arbeitsunfähigkeit, Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes.
  • Die Integration weiterer Beteiligter, wenn nötig. Dies können zum Beispiel
    • die Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat),
    • die Schwerbehindertenvertretung und
    • der Betriebsarzt oder der Werksarzt sein.
    • Oder auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
    • die Sicherstellung des Datenschutzes unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
    • die Rehabilitationsträger: Unfallversicherungsträger (UVT), gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit,
    • die Unfallversicherungsträger im Rahmen einer Einzelfallberatung und
    • das Integrationsamt.
  • Die Klärung der Übernahme von Kosten. Und auch die Beantragung finanzieller Hilfen.
  • Die Umsetzung, die Durchführung und die Begleitung der im BEM beschlossenen Maßnahme.
  • Die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahme.
  • Die datenschutzkonforme Aktenvernichtung und Löschung der personenbezogenen Daten.

Sie bestimmen also, an welchen Stellen wir Sie im BEM unterstützen sollen.

Ergebnisse und Maßnahmen eines BEM

Die im BEM getroffenen Maßnahmen hängen vom individuellen Einzelfall ab. Typische Ergebnisse sind zum Beispiel:

  • Die Überwindung einer AU
  • und auch die Reduzierung zukünftiger Zeiten der AU.
  • Und damit zudem den Erhalt des Arbeitsplatzes für den Betroffenen.
  • Aber auch die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung.
  • Sowie die Schaffung eines leistungsgerechten Arbeitsplatzes.
  • Oder auch die Schaffung eines altersgerechten Arbeitsplatzes.
  • Zudem eine Änderung der Organisation der Arbeit.
  • Aber auch der Wegfall von Aufgaben.
  • Sowie auch die Zuteilung von anderen Aufgaben.
  • Zudem die Durchführung einer Weiterbildung oder Umschulung.
  • Oder die Optimierung des arbeitsplatzbezogenen Betriebsablaufs.
  • Und hierbei ergeben sich oft auch Erkenntnisse für den technischen Arbeitsschutz.
  • Auch die Schaffung zusätzlicher Pausen während der Zeit der Arbeit.
  • Sowie die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers. Und auch des Arbeitnehmers.
  • Oder ein Wechsel des Schichtmodells.
  • Sowie der Wechsel in ein Teilzeitmodell.
  • Oder auch einen Eintritt des Betroffenen in die Altersteilzeit.
  • Zudem auch ein früherer Renteneintritt.

Der Unterschied zwischen BEM-Beauftragter, BEM-Verantwortlicher, BEM-Koordinator, BEM-Fallmanager und BEM-Berater

Manchmal wird zwischen BEM-Beauftragtem, BEM-Verantwortlichem und BEM-Berater unterschieden. Der BEM-Beauftragte steuert und kontrolliert das BEM-Verfahren. Er ist für das BEM verantwortlich. Deshalb wird er auch BEM-Verantwortlicher genannt. Der BEM-Koordinator koordiniert das BEM. Er organisiert das BEM. Er führt jedoch keine BEM-Gespräche. Der BEM-Fallmanager führt auch die Gespräche im BEM. Eine solche Unterscheidung ist nicht nur irreführend, sondern verbraucht bei ihrer Durchführung auch unnötig Ressourcen. IBS unterscheidet demnach auch nicht zwischen den einzelnen Funktionen. Vielmehr ist aus unserer Sicht der BEM-Beauftragte Träger aller Funktionen. Der BEM-Berater wird jedoch nur beratend im Rahmen des BEM tätig. Soll das BEM nicht extern vergeben werden, kann mit dem BEM-Berater das BEM implementiert werden. Damit wird von Beginn an ein ordnungsgemäßes BEM möglich.

Die Kosten des externen BEM-Beauftragten

Der externe Beauftragte arbeitet meist viel effizienter als der interne. Denn wir haben jahrelange Erfahrung mit der Lösung von BEM-Fällen aus vielen Branchen und Bereichen der Arbeit. Dadurch ist auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis besser. Wir berechnen die benötigte Zeit für den einzelnen BEM-Fall. Also die Kosten pro Stunde. Die Kosten bestimmen sich wiederum durch die Anzahl der BEM-Fälle.

Sie möchten ein kostenloses Angebot? Nehmen Sie Kontakt zum BEM-Beauftragten auf. Oder rufen Sie uns an: Telefon 0631 / 36696 – 00.

Was kein BEM ist

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer ein BEM anbieten. Aber nur falls der Arbeitnehmer längere Zeit AU war. Längere Zeit meint länger als 6 Wochen im Jahr. Ein BEM gilt indes als nicht angeboten, wenn es nicht korrekt durchgeführt wurde. Das BEM wird dann nicht gewertet, obwohl es statt fand. Ein BEM muss richtig, also rechtskonform, sein. Ein BEM darf also nicht mit anderen Maßnahmen verwechselt werden. Mit Maßnahmen, die auch in Verbindung zur Arbeitsunfähigkeit stehen. Ein Krankenrückkehrgespräch ist also kein BEM. Ebenfalls ist eine Maßnahme der Prävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX (§ 84 Abs. 1 SGB IX a.F.) kein BEM. Und eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V (Hamburger Modell) ist auch kein BEM.

Kontakt zum BEM-Beauftragten

Nutzen Sie also die Vorteile unseres externen BEM-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum BEM-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

FAQ zum BEM

Weitere Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM).

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