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Ausbildung Brandschutzhelfer und externer Brandschutzbeauftragte

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern aus. Denn wir bieten Ihnen vor Ort bei Ihnen die Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Und wir stellen Ihnen zudem auch den externen Brandschutzbeauftragten zur Seite.  Deutschlandweit verfügbar. 

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Hier ist eine Liste von Fragen und Antworten zu dem Thema Brandschutz (FAQ)

Nein, auf keinen Fall. Denn der Brandschutzbeauftragte (BSB) berät bei allen Fragen und Themen rund um den sinnvollen Brandschutz. Auf diese Weise hilft er bei der Verhütung und bei der Verhinderung einer Ausbreitung von Bränden. Und er hilft somit auch bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Er ist deshalb der zentrale und unabhängige Partner für alle Fragen zum Brandschutz im Betrieb. Der Brandschutzhelfer (BSH) hingegen kennt die wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Er kennt zudem die betriebliche Organisation des Brandschutzes. Und er unterstützt den Brandschutzbeauftragten. Außerdem beherrscht er die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Also zum Beispiel von Feuerlöschern, Handfeuermeldern und Wandhydranten. Er stützt den vorbeugenden Brandschutz durch eine Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze. Er kennt die Gefahren, die durch Brände entstehen. Und er weiß, wie im Brandfall zu reagieren ist. Er hilft also auch bei der Bekämpfung bei Entstehungsbränden. Und er weist die Feuerwehr ein.

Ob ein Brandschutzbeauftragter (BSB) zwingend zu bestellen ist, regelt das Baurecht. Das bundesgesetzliche Baugesetzbuch enthält hierzu jedoch keine Regelung. Einzelne Regelungen finden sich aber in den baurechtlichen Normen der Bundesländer. Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung ist daher eher selten und ist im Einzelfall zu prüfen.

Allerdings hat der Arbeitgeber alle Maßnahmen zu treffen, die für eine Brandbekämpfung und eine Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. So steht es in § 10 Abs. 1 ArbSchG. Was erforderlich ist hängt von der Tätigkeit, der Arbeitsstätte und der Anzahl der Beschäftigten ab.

Jedoch können die erforderlichen Maßnahmen schnell sehr umfangreich werden. Deshalb ist in größeren Betrieben die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. Und zwar in jedem Fall dann, wenn das nötige Fachwissen im Betrieb nicht vorhanden ist.

Als Brandschutzhelfer (BSH) sind rund fünf Prozent der Beschäftigten zu benennen. Mehr Brandschutzhelfer sind in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung erforderlich. Oder bei der Anwesenheit vieler Personen. Oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte. Die Anzahl von fünf Prozent bezieht sich immer auf die anwesenden Brandschutzhelfer. Abwesenheiten ergeben sich z.B. aus Fortbildung, Urlaub und Krankheit. Dies ist zu beachten. So dass eventuell eine größere Anzahl BSH notwendig sind.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer enthält u.a. folgende Punkte:

  • Die Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • und die Grundzüge des Brandschutzes.
  • Sodann die betriebliche Organisation des Brandschutzes.
  • Zudem die Art der Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für den Brandschutz.
  • Die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten).
  • Die durch Brände entstehenden Gefahren.
  • Sowie das richtige Verhalten im Brandfall.
  • In praktischen Übungen wird schließlich der richtige Umgang mit Feuerlöschern geprobt.

Die Ausbildung orientiert sich an den Empfehlungen der DGUV Information 205-023. Und an der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände.

Kontakt zum Brandschutzbeauftragten

Nutzen Sie also die Vorteile unseres externen Brandschutzeauftragten auch bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Nehmen Sie Kontakt zum Brandschutzbeauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.