Externer Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Tauberbischofsheim
Ihr externer Whistleblower-Beauftragter in Tauberbischofsheim und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Whistleblower-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Tauberbischofsheim zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle in Tauberbischofsheim in Rheinland-Pfalz
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort in Tauberbischofsheim ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Weitere Informationen zum Whistleblower-Beauftragten nicht nur in Tauberbischofsheim finden Sie unter Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Whistleblower-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Whistleblower-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur in Tauberbischofsheim
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Whistleblower-Beauftragten, bieten wir nicht nur in Tauberbischofsheim an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Aachen, Alb-Donau-Kreis, Alzey, Baden-Baden, Bensheim, Bergisch Gladbach, Bingen, Bottrop, Breisgau-Hochschwarzwald, Donauwörth, Emmendingen, Erlangen, Esslingen am Neckar, Frankfurt, Frankfurt am Main, Friedberg, Fürth, Gütersloh, Hannover, Heppenheim, Homburg, Ingelheim, Kitzingen, Kusel, Lahn-Dill-Kreis, Landau, Landstuhl, Lindau (Bodensee), Lörrach, Main-Taunus-Kreis, Merzig, Neckar-Odenwald-Kreis, Neuss, Neuwied, Ortenaukreis, Passau, Ramstein, Rodalben, Rottweil, Speyer, Tauberbischofsheim, Vaihingen, Weinheim, Wertheim.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Whistleblower-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.