Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Hannover
Ihr externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Hannover und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Hannover zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
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Aufgaben:
- Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen im Hinweisgeberschutz (HinSchG)
- Aufbau und Verwaltung eines vertraulichen Hinweisgebersystems mit einem eigenen sicheren Portal
- Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Hinweisgeber
- Annahme und Bearbeitung von Meldungen zu Missständen und Verstößen
- Prüfung der Relevanz des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Abstimmung mit internen Stellen zur Klärung von Vorfällen
- Dokumentation und Berichterstattung an die Unternehmensleitung
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Vorteile:
- rechtssichere und pragmatische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Vertraulichkeit und Diskretion für hinweisgebende Personen
- unabhängig und neutral
- Reduzierung des Risikos von Interessenkonflikten
- Nutzung spezialisierten Fachwissens und umfangreicher Erfahrung
- höhere Akzeptanz bei den Beschäftigten
- Gewährleistung einer schnellen und professionellen Bearbeitung von Meldungen
- Entlastung des Unternehmens von organisatorischen Aufgaben
- Vermeidung der Notwendigkeit einer separaten personellen und technischen Infrastruktur für den Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle in Hannover in Niedersachsen
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort in Hannover ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten nicht nur in Hannover finden Sie unter Hinweisgeberschutz-Beauftragter / Whistleblower-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Hinweisgeberschutz-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur in Hannover
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten, bieten wir nicht nur in Hannover an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Aachen, Ahrweiler, Alb-Donau-Kreis, Alfdorf, Ansbach, Augsburg, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Donauwörth, Donnersbergkreis, Eislingen, Erlangen, Esslingen, Freudenstadt, Gelsenkirchen, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, Kempten (Allgäu), Kiel, Krefeld, Kusel, Landsberg am Lech, Landshut, Landstuhl, Ludwigshafen, Main-Taunus-Kreis, Marktredwitz, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Neustadt bei Coburg, Neuwied, Offenbach am Main, Ortenaukreis, Ottweiler, Recklinghausen, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Saarpfalz-Kreis, Vaihingen an der Enz, Waiblingen.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Hinweisgeberschutz-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.