Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Frankfurt am Main
Ihr externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Frankfurt am Main und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Frankfurt am Main zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
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Aufgaben:
- Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen im Hinweisgeberschutz (HinSchG)
- Aufbau und Verwaltung eines vertraulichen Hinweisgebersystems mit einem eigenen sicheren Portal
- Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Hinweisgeber
- Annahme und Bearbeitung von Meldungen zu Missständen und Verstößen
- Prüfung der Relevanz des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Abstimmung mit internen Stellen zur Klärung von Vorfällen
- Dokumentation und Berichterstattung an die Unternehmensleitung
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Vorteile:
- rechtssichere und pragmatische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Vertraulichkeit und Diskretion für hinweisgebende Personen
- unabhängig und neutral
- Reduzierung des Risikos von Interessenkonflikten
- Nutzung spezialisierten Fachwissens und umfangreicher Erfahrung
- höhere Akzeptanz bei den Beschäftigten
- Gewährleistung einer schnellen und professionellen Bearbeitung von Meldungen
- Entlastung des Unternehmens von organisatorischen Aufgaben
- Vermeidung der Notwendigkeit einer separaten personellen und technischen Infrastruktur für den Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle in Frankfurt am Main in Hessen
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort in Frankfurt am Main ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten nicht nur in Frankfurt am Main finden Sie unter Hinweisgeberschutz-Beauftragter / Whistleblower-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Hinweisgeberschutz-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur in Frankfurt am Main
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten, bieten wir nicht nur in Frankfurt am Main an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Bielefeld, Coburg, Eschwege, Freudenstadt, Gelsenkirchen, Hannover, Hof, Ingolstadt, Karlsruhe, Kiel, Landstuhl, Main-Tauber-Kreis, Mainz, Marburg, Marktredwitz, Mülheim an der Ruhr, Neckar-Odenwald-Kreis, Neumarkt in der Oberpfalz, Neuss, Neustadt, Neustadt bei Coburg, Passau, Reutlingen, Schwabach, Schwarzwald-Baar-Kreis, Traunstein, Tübingen, Wiesloch, Worms.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Hinweisgeberschutz-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.