Externer Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Zollernalbkreis
Ihr externer Whistleblower-Beauftragter im Zollernalbkreis und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Whistleblower-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Zollernalbkreis zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort im Zollernalbkreis ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Weitere Informationen zum Whistleblower-Beauftragten nicht nur im Zollernalbkreis finden Sie unter Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Whistleblower-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Whistleblower-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur im Zollernalbkreis
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Whistleblower-Beauftragten, bieten wir nicht nur im Zollernalbkreis an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Bad Kreuznach, Bergstraße, Bottrop, Breisgau-Hochschwarzwald, Bremen, Coburg, Deggendorf, Eichstätt, Erbach, Forchheim, Freiburg, Freising, Friedrichshafen, Hannover, Heidenheim, Hochtaunuskreis, Hohenlohekreis, Homburg, Kulmbach, Mainz, Merzig-Wadern, Neumarkt in der Oberpfalz, Offenbach, Recklinghausen, Rhein-Lahn-Kreis, Rodalben, Stuttgart, Trier-Saarburg, Tuttlingen, Vulkaneifel, Wertheim, Zollernalbkreis, Zweibrücken.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Whistleblower-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.