Externer Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Werra-Meißner-Kreis
Ihr externer Whistleblower-Beauftragter im Werra-Meißner-Kreis und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Whistleblower-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Werra-Meißner-Kreis zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.
Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle im Werra-Meißner-Kreis in Hessen
Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
- Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
- Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
- Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
- Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
- Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort im Werra-Meißner-Kreis ein.
- Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.
Weitere Informationen zum Whistleblower-Beauftragten nicht nur im Werra-Meißner-Kreis finden Sie unter Whistleblower-Beauftragter / Hinweisgeberschutz-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.
Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Whistleblower-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Whistleblower-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externer Whistleblower-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur im Werra-Meißner-Kreis
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, den externen Whistleblower-Beauftragten, bieten wir nicht nur im Werra-Meißner-Kreis an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Aachen, Bad Dürkheim, Bad Hersfeld, Bad Kreuznach, Berlin, Böblingen, Bodenseekreis, Bonn, Calw, Donauwörth, Eislingen, Emmendingen, Fürth, Germering, Hersfeld-Rotenburg, Hohenlohekreis, Homberg (Efze), Kiel, Konstanz, Krefeld, Landstuhl, Lauterbach, Neuburg an der Donau, Neustadt, Neuwied, Nördlingen, Offenbach, Offenbach am Main, Ostalbkreis, Ramstein, Regensburg, Tuttlingen, Vaihingen an der Enz, Vogelsbergkreis, Worms.
Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Whistleblower-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.