Menü Schließen

Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Rosenheim

Ihr externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Rosenheim und Umgebung ✅. Schnell und unkompliziert ✅. Wir stellen Ihnen einen externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Rosenheim zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot per E-Mail zu.

Infobox: Aufgaben & Vorteile eines externen Hinweisgeberschutzbeauftragten
    Aufgaben:

  • Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen im Hinweisgeberschutz (HinSchG)
  • Aufbau und Verwaltung eines vertraulichen Hinweisgebersystems mit einem eigenen sicheren Portal
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Hinweisgeber
  • Annahme und Bearbeitung von Meldungen zu Missständen und Verstößen
  • Prüfung der Relevanz des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Abstimmung mit internen Stellen zur Klärung von Vorfällen
  • Dokumentation und Berichterstattung an die Unternehmensleitung
    Vorteile:

  • rechtssichere und pragmatische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Vertraulichkeit und Diskretion für hinweisgebende Personen
  • unabhängig und neutral
  • Reduzierung des Risikos von Interessenkonflikten
  • Nutzung spezialisierten Fachwissens und umfangreicher Erfahrung
  • höhere Akzeptanz bei den Beschäftigten
  • Gewährleistung einer schnellen und professionellen Bearbeitung von Meldungen
  • Entlastung des Unternehmens von organisatorischen Aufgaben
  • Vermeidung der Notwendigkeit einer separaten personellen und technischen Infrastruktur für den Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Unser aktuelles Angebot: Hinweisgeberschutz-Beauftragte plus, Hilfe und Sicherheit
Unser Hinweisgeberschutz-Beauftragter hilf Ihnen sofort, denn wir kümmern uns um den kompletten Hinweisgeberschutz in Rosenheim und Umgebung. Wir helfen Ihnen mit Lösungen zu Problemen mit unseren Experten, die jahrelange Erfahrungen haben. So dass Ihre Mitarbeiter sich wieder ihren Aufgaben widmen können.

Hinweisgeberschutzsystem, interne Meldestelle in Rosenheim in Bayern

Jegliche Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:

rechtskonforme Umsetzung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Wir betreiben für Sie eine anonyme interne Meldestelle (gesetzliche Vorschrift ab 50 Beschäftigten).
  • Dabei nehmen wir Meldungen in Textform oder mündlich entgegen.
  • Wir prüfen eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten direkt und bestätigen sie anschließend.
  • Wenn nötig holen wir weitere Informationen ein.
  • Wir halten den Kontakt zum Meldenden. Und geben ihm entsprechende Rückmeldungen.
  • Wir ergreifen Folgemaßnahmen: z.B. stellen wir das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein. Oder wir leiten weitere interne Untersuchungen vor Ort in Rosenheim ein.
  • Wir löschen alle Daten rechtssicher und fristkonform.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten nicht nur in Rosenheim finden Sie unter Hinweisgeberschutz-Beauftragter / Whistleblower-Beauftragter. Oder Sie informieren sich in unserer FAQ zum Hinweisgeberschutz.

Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten

Nutzen Sie also die Vorteile unserer Hinweisgeberschutz-Beauftragten. Nehmen Sie Kontakt zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter für Ihren Standort; nicht nur in Rosenheim

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.

Unsere Dienstleistung, den externen Hinweisgeberschutz-Beauftragten, bieten wir nicht nur in Rosenheim an. Sondern überall in ganz Deutschland. Und auch, aber nicht nur, in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Ahrweiler, Bad Homburg vor der Höhe, Berlin, Bingen, Bremen, Dietzenbach, Dinkelsbühl, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Essen, Freiburg, Friedberg, Fürth, Germering, Göppingen, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Merzig-Wadern, Mönchengladbach, Neuburg an der Donau, Obersulm, Rödental, Siegen, Speyer, Trier, Vogelsbergkreis, Waiblingen, Weißenburg in Bayern, Witzenhausen.

Zwar haben wir nicht in allen Orten ein Büro vor Ort, dies ist jedoch auch nicht nötig, da der Hinweisgeberschutz-Beauftragte nur in sehr seltenen Fällen kurzzeitig vor Ort sein muss.