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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine Pflicht.

Psychische Belastungen und Stress sind in allen Arbeitsbereichen ein wichtiges Thema. Nicht nur im kaufmännischen Bereich. Auch in der Produktion. Sie stellen mehr und mehr eine wesentliche Ursache der Arbeitsunfähigkeit dar. Dazu gehört leider auch der frühzeitige Eintritt in die Rente. Auch deshalb hat der Gesetzgeber schon 2013 die psychischen Belastungen in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen aufgenommen. Zwingend. Nun fragen auch die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen bei Begehungen vermehrt nach der Berücksichtigung von psychischen Belastungen. Und sie fordern deshalb deren Einbindung in die Gefährdungsbeurteilungen. Und das zu Recht.

Zur Analyse bieten sich verschiedene Methoden an. Um die psychischen Belastungen zu ermitteln. Je nach Größe des Betriebs. Nach Branche und nach Tätigkeitsbereich. Und auch je nach Struktur des Betriebs. Dafür stehen zwar verschiedene Checklisten und Muster bereit. Aber diese allein helfen noch nicht.
Denn wichtig ist die Auswahl eines geeigneten Verfahrens zur Analyse. Danach dann die richtige Durchführung der gewählten Methode. Und schließlich eine objektive und nachvollziehbare Beurteilung der gewonnenen Ergebnisse. Daraus entstehen dann geeignete Maßnahmen. Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastung. Die alles erfordert ein im hohen Maße methodisches Vorgehen.

Betrachten wir als Beispiel eine Mitarbeiterbefragung. Die schriftliche Befragungen von Mitarbeitern führt nicht sicher auch zu einer regen Teilnahme. Aber ohne große Anzahl von Teilnehmern sind keine brauchbarem Ergebnisse möglich. Die Fragen müssen deshalb auf den Betrieb passen. Und alle Teilnehmer müssen die Fragen verstehen können.

Beachten Sie zudem, dass Beschäftigte nur ehrlich antworten, wenn der Datenschutz stimmt. Sie also sicher sein können, dass Antworten nicht gegen sie verwendet werden können. Denken sie an ein anonymes Verfahren. Sehr wichtig ist hierbei auch eine umfassende Aufklärung und Information der Beschäftigten. Und zwar vor Beginn der Befragung. Stimmen sie die Befragung mit dem Betriebsrat oder dem Personalrat ab. Er muss hier gehört werden.

Unsere Leistungen im Bereich psychischer Belastungen

Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an. Konkret bedeutet das für Sie:

  • Der Bedarf wird festgelegt. Und dann individuell die Durchführung geplant.
  • Danach ermitteln wir für den Betrieb die geeigneten Untersuchungsmethoden.
  • Nun prüfen wir die Pflichten aus dem Datenschutz.
  • Dann folgt die Erstellung der Fragebögen. Und auch der Informationen zum Datenschutz.
  • Wir unterstützen Sie dann bei der Durchführung und Auswertung der Befragung. Auf Wunsch führen wir diese auch selbst für Sie durch.
  • Zudem können wir für Sie Workshops konzipieren und auch moderieren.
  • Bei Bedarf führen wir auch Interviews durch.
  • Wir begleiten Sie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
  • Und wir unterstützen Sie bei der Prüfung auf Wirksamkeit.
  • Schließlich erstellen wir die Dokumentation. Nicht nur für die Aufsichtsbehörden.

Mit unseren Experten für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit vertretbarem Aufwand die gesetzlichen Anforderungen. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen.

Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nutzen Sie also die Vorteile unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nehmen Sie Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.