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Externer Brandschutzbeauftragter (BSB)

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) berät Sie bei allen Fragen und Themen rund um den sinnvollen Brandschutz. Auf diese Weise hilft er bei der Verhütung und bei der Verhinderung einer Ausbreitung von Bränden. Und er hilft somit auch bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Er ist deshalb der zentrale und unabhängige Partner für alle Fragen zum Brandschutz im Betrieb.

Hier erhalten Sie Ihren externen Brandschutzbeauftragten.  Deutschlandweit verfügbar.  Deshalb auch an Ihrem Standort. Sie benötigen ein Angebot? Dann nehmen Sie Kontakt zum Brandschutzbeauftragten auf. Denn wir arbeiten zielführend und pragmatisch. Sowie kompetent und kostengünstig.

Die Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten

Der BSB berät. Er berät alle, die für den Brandschutz verantwortlich sind. Das ist zum Beispiel der Unternehmer. Aber auch der Arbeitgeber. Sowie der Leiter einer Einrichtung oder eines Betriebs. Der BSB berät nicht nur, er unterstützt auch. Er unterstützt bei allen Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Und auch beim anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Die Grundlage seiner Arbeit bildet die Gefährdungsbeurteilung. Weil dort auch Brandgefahren und -risiken beurteilt werden.

Die Leistungen unseres externen Brandschutzbeauftragten

Brandschutzmaßnahmen externer BrandschutzbeauftragterUnsere Brandschutzbeauftragten beraten Sie in allen Dingen zum und rund um den Brandschutz. Und das außerdem kompetent, praxisbezogen und zielführend. Zu unseren Leistungen gehört auch:

  • Wir stellen den Brandschutzbeauftragten bereit.
  • Wir beraten Sie bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren. Und auch bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • Zudem helfen wir auch bei der Beurteilung einer Gefährdung durch Brand am Arbeitsplatz mit.
  • Wir helfen aber auch bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Und wir erstellen Ihnen die Brandschutzordnung. Natürlich schreiben wir diese auch fort.
  • Wir helfen Ihnen aber auch beim Konzept zum Brandschutz.
  • Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen mit einem Bezug zum Brandschutz.
  • Wir berichten auch Mängel. Aber wir schlagen Ihnen dann auch Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vor. Und wir überwachen für Sie auch die Beseitigung der Mängel.
  • Zudem dokumentieren wir die Tätigkeiten im Brandschutz.
  • Wir unterstützen Sie bei den regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz.
  • Und wir bilden die Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall aus. Also zum Beispiel zu einem Brandschutzhelfer.
  • Wir kontrollieren die Einhaltung festgelegter Maßnahmen im Brandschutz. Dies insbesondere auch bei feuergefährlichen Arbeiten.
  • Und wir organisieren auch die Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen. Und auch deren Wartung.
  • Wir prüfen zudem die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Und dazu auch die Einrichtung zur Lagerung.
  • Und wir kontrollieren die Flucht- und Rettungspläne. Sowie die Feuerwehrpläne und die Alarmpläne.
  • Wir kontrollieren auch die Kennzeichnungen für die Brandschutzeinrichtungen. Sowie die der Flucht- und Rettungswege.
  • Zusätzlich überwachen wir für Sie die Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
  • Die Räumungsübungen, also die Brandschutzübungen, planen wir und organisieren diese auch. Und wir führen diese auch vor Ort durch.
  • Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung behördlicher Anordnungen. Und wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der Anforderungen Ihres Feuerversicherers.
  • Natürlich beraten wir Sie auch bei der Ausrüstung mit Feuerlöscheinrichtungen. Und ebenso beraten wir Sie bei der Auswahl des Löschmittels. Und wir nehmen auch Stellung zu Entscheidungen zu Investitionen.
  • Wir unterstützen Sie bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden. Und den Feuerwehren. Ihren Feuerversicherern. Und Ihren Unfallversicherungsträgern. Und auch den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
  • Wir nehmen an den behördlichen Brandschauen teil. Und wir führen auch interne Begehungen im Brandschutz durch.
  • Zudem wirken wir bei baulichen Maßnahmen zum Brandschutz mit. Ebenso wie bei technischen und organisatorischen. Auch wirken wir bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit. Und auch bei Änderungen in der Nutzung und bei Anmietungen sowie bei Beschaffungen.
  • Ferner wirken wir bei der Einführung von Maßnahmen im Notfallmanagement mit. Präventiver und reaktiver Art. Zum Beispiel für kritische Infrastrukturen, wie beim Stromausfall. Und bei lokalen Wetterereignissen mit hohem Schadenspotenzial. Wie zum Beispiel bei extremer Hitze oder Kälte. Bei Sturm, bei Starkregen, bei Hagel oder bei hoher Schneelast.
  • Wir wirken auch bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen beim Ausfall oder bei der Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen mit.
  • Und wenn es einmal schnell gehen muss, dann bieten wir auch eine telefonische Beratung an.

Die Kosten des externen Brandschutzbeauftragten

Die Kosten berechnen sich nach dem zu erwartenden oder tatsächlichen Aufwand. Sie orientieren sich deshalb auch an der Branche in der das Unternehmen tätig ist. Sie hängen zudem von den damit zusammenhängenden Risikofaktoren ab. Im Rahmen des externen BSB bieten wir eine kostengünstige Pauschale an.

Sie möchten ein kostenloses Angebot? Nehmen Sie Kontakt zum Brandschutzbeauftragten auf. Oder rufen Sie uns an: Telefon 0631 / 36696 – 00.

Wann ein Brandschutzbeauftragter zwingend bestellt werden muss

Wann ein BSB zwingend zu bestellen ist, regelt das Baurecht. Das bundesgesetzliche Baugesetzbuch enthält hierzu jedoch keine Regelung. Einzelne Regelungen finden sich aber in den baurechtlichen Normen der Bundesländer.

Regelungen existieren zum Beispiel für Sonderbauten. So zum Beispiel in § 38 Satz 2 Nr. 16 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung ist daher eher selten und ist im Einzelfall zu prüfen. Allerdings hat der Arbeitgeber stets alle Maßnahmen zu treffen, die für eine Brandbekämpfung und eine Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. So steht es in § 10 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz. Die Erforderlichkeit hängt ab von der Tätigkeit, der Arbeitsstätte und der Anzahl der Beschäftigten. Aber die erforderlichen Maßnahmen können schnell ein umfangreiches Maß annehmen.

Deshalb ist in größeren Betrieben die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten zu empfehlen. In jedem Fall dann, wenn das nötige Fachwissen im Betrieb sonst nicht vorhanden ist. Im Einzelfall kann auch schon die alleinige Beratung durch unseren Experten hilfreich sein.

Wie wird der externe Brandschutzbeauftragten bestellt?

Die Bestellung erfolgt in Schriftform per Formular. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zum Brandschutzbeauftragten auf. Wir stellen Ihnen den externen Brandschutzbeauftragten in Form eines Experten bereit.

Kontakt zum Brandschutzbeauftragten

Nutzen Sie also die Vorteile unseres externen Brandschutzeauftragten auch bei der Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Nehmen Sie Kontakt zum Brandschutzbeauftragten auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.