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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheitsfachkraft München – DGUV-konforme Betreuung

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheitsfachkraft entlasten wir Betriebe in München – von der Gefährdungs­beurteilung bis zur ASA-Sitzung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Sicherheitsbegehung vor Ort, überprüft Sicherheitsvorkehrungen und trägt Schutzhelm und Schutzweste

   ✅ Kompetent
   ✅ Alle Branchen
   ✅ Fixe Pauschale

 
Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsbegehungen & Unterweisungen & Arbeitsschutzausschuss (ASA) & professionelle Unfallverhütung und Unfallanalyse
Zulassung bei jeder Berufsgenossenschaft (BG)

   Jetzt Angebot erhalten

Ihr Partner für Arbeitssicherheit in München

Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllt und deshalb optimal abgesichert ist. Dadurch gewährleisten Sie einen nachhaltigen und effektiven Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeiter.

Ihre Sicherheitsfachkraft in München und Umgebung - das leisten wir für Sie:

  • gesetzliche Vorgaben erfüllen
  • Sicherheit im Unternehmen gewährleisten
  • praxisnahe Lösungen umsetzen
  • Mitarbeiter vor Risiken schützen

Ihre Vorteile im Überblick:

  • jahrzehntelange Erfahrung
  • maßgeschneiderte Lösungen
  • alle Branchen und Unternehmensgrößen
  • effizient und bedarfsorientiert
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz unterstützt Unternehmen zu Sicherheitsmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen

Unsere zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernimmt für Sie in München und Umgebung auch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzbeauftragten und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz zuverlässig erfüllt werden.

Weitere Informationen Fachkraft Arbeitssicherheit in München!

Leistungen der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) in München

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit extern übernehmen wir alle
sicherheits­relevanten Aufgaben komplett für Sie – transparent, DGUV-konform
und auf Wunsch zum Festpreis.

Die Sicherheitsfachkraft extern (FaSi, SiFa) in München erfüllt diese wichtigen Aufgaben:

  • Gefährdungs­beurteilung & Risiko­analyse
  • ✅ Regelmäßige Betriebs­begehungen & Prüf­protokolle
  • ✅ Unterweisungen, Schulungen & ASA-Sitzungen
  • ✅ Erstellung aller DGUV-Nachweise & Dokumente
  • ✅ Beratung zu Arbeits­mitteln, Gefahr­stoffen & Ergonomie


Kostenloses Angebot

Weitere Leistungen Fachkraft Arbeitssicherheit in München!

Schaubild zur Arbeitssicherheit mit den Hauptbereichen Betriebsbegehung, Gefährdungsbeurteilung, ASA-Sitzungen und Mitarbeiterunterweisungen.

Aufgaben der externen Sicherheitsfachkraft in München

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt laut § 6 ASiG dafür, dass
Unfall- und Gesundheits­gefahren im Betrieb systematisch erkannt,
geprüft und vermieden werden.

  • ✅ Arbeitgeber & Führungskräfte beraten
  • ✅ Arbeits­mittel, Anlagen & Arbeits­plätze prüfen
  • Unfall­analysen durchführen & Präventions­pläne ableiten
  • ✅ Mitarbeitende unterweisen & Sicherheits­kultur stärken
  • ✅ Sicherheits­konzepte dokumentieren & fortlaufend aktualisieren

Warum Unternehmen unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) vertrauen

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz (SiFa, FaSi) in München zeichnen sich durch Fachwissen & jahrelange Praxiserfahrung aus.

Mitarbeiter in Sicherheitsweste und Helm zeigt Vertrauen in die Sicherheitsvorkehrungen

   ✅ Zertifizierte Fachkräfte
   ✅ Schnelle Reaktionszeiten
   ✅ Individuelle Beratung
   ✅ Langfristige Zusammenarbeit

   Jetzt Angebot erhalten

Viele Unternehmen suchen professionelle Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernimmt genau diese Aufgabe – praxiserprobt, rechtssicher und kompetent.

Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur in München finden Sie unter Arbeitssicherheit / Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Festpreis: alles drin, null weitere Kosten

Unsere Pauschale deckt alle gesetzlichen Pflichten nach § 6 ASiG & DGUV V2 vollständig ab – inklusive Fahrt- und Materialkosten.

  • Gefährdungs­beurteilungen & Risikoanalysen
  • Regelmäßige Betriebs­begehungen & Prüfprotokolle
  • Unterweisungen, ASA-Sitzungen & Unfallanalysen
  • Laufende Aktualisierung Ihrer Dokumente bei neuen DGUV-Regeln
  • Fahrtkosten, Bericht­wesen, Schulungs­material

Sie nennen uns Mitarbeiterzahl, Branche und Standorte – wir schicken Ihnen umgehend ein verbindliches Angebot zum garantierten Festpreis.

Lesenswertes zum Thema Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

FAQ zum Thema Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist der Schutz des Beschäftigten bei der Arbeit. Sie wird einerseits durch den Arbeitsschutz erreicht. Und andererseits durch die Unfallverhütung. Die gesetzliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Denn das ArbSchG regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Und nach dem ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese unterstützen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Verhütung von Unfällen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen also der Verhütung von Unfällen. Und der Verhütung arbeitsbedingter Gefahren der Gesundheit. Und auch der gerechten Gestaltung der Arbeit.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi oder SiFa) ist zu bestellen, wenn es erforderlich ist. Denn so steht es in § 5 Absatz 1 ASiG. Und was erforderlich ist, steht in der DGUV Vorschrift 2. Demnach ist bereits ab dem ersten Beschäftigten eine FaSi zu bestellen. Dies ist das Modell der Regelbetreuung.

Eine Ausnahme ist möglich. Und zwar wenn der Betrieb max. 50 Beschäftigte hat. Je nach BG kann die Anzahl variieren. Dies ist das Modell der bedarforientierten Betreuung. Der Unternehmer nimmt dann persönlich an Maßnahmen der Information, Motivation und teilweise auch wiederholt an Fortbildungen teil. Eine FaSi wird dann nicht mehr bestellt. Nicht mehr für die regelmäßige Betreuung. Der Unternehmer hat dann jedoch einen hohen zeitlichen Aufwand. Im Bedarfsfall wird jedoch auch hier eine FaSi eingeschaltet.

Eine weitere Ausnahme ist möglich. Und zwar wenn der Betrieb max. 10 Beschäftigte hat. Auch hier nimmt der Unternehmer persönlich an Maßnahmen der Information und Motivation teil. Eine FaSi ist auch in diesem Fall nicht mehr zu bestellen. Denn im Bedarfsfall wird hier ein Kompetenzzentrum der BG eingeschaltet.

Nein. Zwar wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch mit dem Sicherheitsbeauftragten verwechselt. Der Sicherheitsbeauftragte wird aber als SiB oder SiBe abgekürzt. Und FaSi und SiBe sind nicht das Gleiche. Denn einerseits ist der SiBe immer wie ein normaler Beschäftigter in den Betriebs integriert. Und andererseits nimmt er seine Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter nur ehrenamtlich wahr. Und das neben seiner normalen Tätigkeit im Betrieb. Er unterstützt die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz. Und er soll auf sicheres Verhalten seiner Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz einwirken. Zudem hat er sich insbesondere vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung von Schutzeinrichtungen zu überzeugen. Es kommt ihm auch eine Vorbildfunktion im Betrieb zu. Die gesetzliche Grundlage für seine Bestellung sind der § 22 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1. Übrigens müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen SiBe benennen. Der SiBe ist nicht weisungsbefugt. Und er trägt in seiner Funktion auch keine Verantwortung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch FaSi oder SiFa genannt, unterstützt beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Dabei berät, überprüft und beobachtet sie. Zudem schlägt sie Maßnahmen vor und wirkt an deren Umsetzung auch mit. Die einzelnen Aufgaben sind im Gesetz beschrieben. Und zwar in § 6 ASiG, dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Konkret geht es um diese Aufgaben der Unterstützung des Arbeitgebers:

  • Die FaSi unterstützt bei der Planung, der Ausführung und der Unterhaltung von Betriebsanlagen und der sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • Sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln. Und der Einführung von Arbeitsverfahren und von Arbeitsstoffen.
  • Sie unterstützt auch bei der Auswahl und der Erprobung von Mitteln zum Schutz des Körpers.
  • Ferner hilft sie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Und des Arbeitsablaufs. Sie unterstützt bei der Arbeitsumgebung. Und auch in sonstigen Fragen der Ergonomie.
  • Und sie unterstützt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
  • Schließlich hilft sie, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel sicherheitstechnisch zu überprüfen. Und zwar bevor die Anlagen in Betrieb gehen.

Die FaSi hat auch eine beobachtende Aufgabe. Sie beobachtet den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb:

  • Hierzu besucht sie den Betrieb regelmäßig. Sie schlägt dann vor, wie gefundene Mängel beseitigt werden können. Und sie wirkt auch auf die Beseitigung der Mängel hin.
  • Sie achtet darauf, dass die Mittel zum Schutz des Körpers auch verwendet werden.
  • Sie untersucht die Arbeitsunfälle. Und schlägt Maßnahmen zu der Verhütung der Unfälle vor.

Sie wirkt schließlich auch darauf hin, dass alle Beschäftigten auf den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung achten. Und sie klärt die Beschäftigten über die Gefahren bei der Arbeit auf. Auch wirkt sie bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit.

Ja, einige Berufsgenossenschaften und staatliche Stellen bieten finanzielle Unterstützung für Arbeitsschutzprojekte, Schulungen oder ergonomische Verbesserungen an. Eine Beratung lohnt sich.

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Unfallverhütung getroffen werden – unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.

  • Müssen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden?
    • Ja, regelmäßige Schulungen sind Pflicht, insbesondere bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Unfällen.
  • Wie kann die Schulung dokumentiert werden?
    • Die Dokumentation erfolgt durch Schulungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen. Diese müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
  • Welche digitalen Lernformate sind empfehlenswert?
    • E-Learning-Module, Webinare und Online-Schulungen bieten Flexibilität und sind leicht dokumentierbar.

Mindestens einmal jährlich, sowie bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln oder nach Unfällen. Die Inhalte und Teilnahmen müssen dokumentiert werden.

Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter infolge eines Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.

Ja – sogenannte „Beinahe-Ereignisse“ (Near Misses) bieten eine wertvolle Gelegenheit zur Prävention. Sie zeigen Schwachstellen im Sicherheitsmanagement auf, bevor ein tatsächlicher Unfall geschieht.

Hier finden Sie die FAQ Arbeitssicherheit und die FAQ Gefährdungsbeurteilungen.

Keine dauerhafte Bestellung einer Sicherheitsfachkraft extern nötig?

Sie benötigen nur eine kurzfristige Beratung? Unsere Sicherheitsfachkraft hilft Ihnen weiter! Schauen Sie in unsere FAQ zur Arbeitssicherheit oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter Telefonnummer 0621 18 15 18 800 an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!“.

Kontakt zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit in München

Nutzen Sie also die Vorteile unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nehmen Sie Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Standort; nicht nur in München

Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.

Unsere Dienstleistung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi), bieten wir nicht nur in München an. Sondern überall in ganz Deutschland, z.B. in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Aalen, Bad Kreuznach, Bad Schwalbach, Bernkastel Wittlich, Bingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Dillingen an der Donau, Erding, Forchheim, Fürstenfeldbruck, Hanau, Heilbronn, Homburg, Karlsruhe, Kempten (Allgäu), Kulmbach, Kusel, Leverkusen, Marburg, Marktredwitz, Neuwied, Offenburg, Ostalbkreis, Pirmasens, Regensburg, Rhein-Neckar-Kreis, Saarlouis, Walldorf, Wiesloch, Worms, Wuppertal, Zweibrücken.

Zwar haben wir nicht an allen Orten ein Büro vor Ort, aber dies ist für die Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auch nicht nötig.

Zum Arbeitsschutz gehört auch der Brandschutz. Aber ist Ihr Unternehmen im Brandschutz abgesichert? Erfahren Sie mehr über unsere Brandschutzbeauftragten..

Mitglied im VDSI

Wir sind Mitglied im VDSI. Der VDSI ist der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit.

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Aktuelle DGUV-Updates & Gesetzesänderungen

Damit Sie rechtlich immer auf dem neuesten Stand bleiben, fassen wir hier die wichtigsten Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und relevante Änderungen im Arbeitsschutzgesetz zusammen. Unsere Sicherheitsfachkräfte prüfen jede Neuerung zeitnah und integrieren sie bedarfsgerecht in Ihr Betreuungskonzept.

  • Vergiftungsunfälle bei Kindern: Knopfzellen
    vom 30. Juni 2025

    Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) macht in seiner Comic-Reihe „Was sagt die Wissenschaft?“ auf die Risiken verschluckter Knopfzellen bei Kindern aufmerksam. Bleiben sie in der Speiseröhre stecken, müssen Eltern und Betreuende schnell handeln, da es durch den Kontakt mit den feuchten Schleimhäuten zu einem Stromfluss kommen kann.

  • Innovative Forschung für mehr Verkehrssicherheit
    vom 27. Juni 2025

    Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat die Preisträgerinnen und Preisträger des diesjährigen 16. Förderpreises "Sicherheit im Straßenverkehr" ausgezeichnet. Mit diesem Preis würdigt der DVR herausragende Abschlussarbeiten, die einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland leisten.

  • Begutachtungsempfehlung zu Post Covid
    vom 26. Juni 2025

    (26.06.2025) Die Beurteilung der Symptome ist für die gesetzliche Unfallversicherung relevant, wenn eine Anerkennung der Erkrankung als Versicherungsfall in Betracht kommt. Eine neue Begutachtungsempfehlung Post Covid soll die einheitliche und gerechte Begutachtung der erkrankten Versicherten sicherstellen.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – täglich aktualisiert.