Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheitsfachkraft Karlsruhe – DGUV-konforme Betreuung
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit & Sicherheitsfachkraft entlasten wir Betriebe in Karlsruhe – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur ASA-Sitzung.

Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsbegehungen & Unterweisungen & Arbeitsschutzausschuss (ASA) & professionelle Unfallverhütung und Unfallanalyse
Zulassung bei jeder Berufsgenossenschaft (BG)
Ihr Partner für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz erfüllt und deshalb optimal abgesichert ist. Dadurch gewährleisten Sie einen nachhaltigen und effektiven Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeiter.
- gesetzliche Vorgaben erfüllen
- Sicherheit im Unternehmen gewährleisten
- praxisnahe Lösungen umsetzen
- Mitarbeiter vor Risiken schützen
Ihre Vorteile im Überblick:
- jahrzehntelange Erfahrung
- maßgeschneiderte Lösungen
- alle Branchen und Unternehmensgrößen
- effizient und bedarfsorientiert

Unsere zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernimmt für Sie in Karlsruhe und Umgebung auch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzbeauftragten und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz zuverlässig erfüllt werden.
Weitere Informationen Fachkraft Arbeitssicherheit in Karlsruhe!
Leistungen der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) in Karlsruhe
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit extern übernehmen wir alle
sicherheitsrelevanten Aufgaben komplett für Sie – transparent, DGUV-konform
und auf Wunsch zum Festpreis.
- ✅ Gefährdungsbeurteilung & Risikoanalyse
- ✅ Regelmäßige Betriebsbegehungen & Prüfprotokolle
- ✅ Unterweisungen, Schulungen & ASA-Sitzungen
- ✅ Erstellung aller DGUV-Nachweise & Dokumente
- ✅ Beratung zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen & Ergonomie
Weitere Leistungen Fachkraft Arbeitssicherheit in Karlsruhe!

Aufgaben der externen Sicherheitsfachkraft in Karlsruhe
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt laut § 6 ASiG dafür, dass
Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb systematisch erkannt,
geprüft und vermieden werden.
- ✅ Arbeitgeber & Führungskräfte beraten
- ✅ Arbeitsmittel, Anlagen & Arbeitsplätze prüfen
- ✅ Unfallanalysen durchführen & Präventionspläne ableiten
- ✅ Mitarbeitende unterweisen & Sicherheitskultur stärken
- ✅ Sicherheitskonzepte dokumentieren & fortlaufend aktualisieren
Warum Unternehmen unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) vertrauen
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz (SiFa, FaSi) in Karlsruhe zeichnen sich durch Fachwissen & jahrelange Praxiserfahrung aus.

✅ Zertifizierte Fachkräfte
✅ Schnelle Reaktionszeiten
✅ Individuelle Beratung
✅ Langfristige Zusammenarbeit
Viele Unternehmen suchen professionelle Unterstützung im Bereich Arbeitsschutz. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernimmt genau diese Aufgabe – praxiserprobt, rechtssicher und kompetent.
Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht nur in Karlsruhe finden Sie unter Arbeitssicherheit / Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Festpreis: alles drin, null weitere Kosten
Unsere Pauschale deckt alle gesetzlichen Pflichten nach § 6 ASiG & DGUV V2 vollständig ab – inklusive Fahrt- und Materialkosten.
- Gefährdungsbeurteilungen & Risikoanalysen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen & Prüfprotokolle
- Unterweisungen, ASA-Sitzungen & Unfallanalysen
- Laufende Aktualisierung Ihrer Dokumente bei neuen DGUV-Regeln
- Fahrtkosten, Berichtwesen, Schulungsmaterial
Sie nennen uns Mitarbeiterzahl, Branche und Standorte – wir schicken Ihnen umgehend ein verbindliches Angebot zum garantierten Festpreis.
Lesenswertes zum Thema Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Sicherheitsfachkraft & maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen & Präventionsmaßnahmen
FAQ zum Thema Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Gibt es Fördermöglichkeiten für Arbeitsschutzmaßnahmen?
Ja, einige Berufsgenossenschaften und staatliche Stellen bieten finanzielle Unterstützung für Arbeitsschutzprojekte, Schulungen oder ergonomische Verbesserungen an. Eine Beratung lohnt sich.
Wie oft müssen Unterweisungen zur Arbeitssicherheit stattfinden?
Mindestens einmal jährlich, sowie bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln oder nach Unfällen. Die Inhalte und Teilnahmen müssen dokumentiert werden.
Müssen auch Beinahe-Unfälle analysiert werden?
Ja – sogenannte „Beinahe-Ereignisse“ (Near Misses) bieten eine wertvolle Gelegenheit zur Prävention. Sie zeigen Schwachstellen im Sicherheitsmanagement auf, bevor ein tatsächlicher Unfall geschieht.
Wer ist für die Unfallverhütung im Unternehmen verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Unfallverhütung getroffen werden – unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.
Was gilt als meldepflichtiger Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter infolge eines Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.
Fragen zur Schulung und Weiterbildung
- Müssen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden?
- Ja, regelmäßige Schulungen sind Pflicht, insbesondere bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Unfällen.
- Wie kann die Schulung dokumentiert werden?
- Die Dokumentation erfolgt durch Schulungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen. Diese müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
- Welche digitalen Lernformate sind empfehlenswert?
- E-Learning-Module, Webinare und Online-Schulungen bieten Flexibilität und sind leicht dokumentierbar.
Sind Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiB/SiBe) das Gleiche?
Nein. Zwar wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch mit dem Sicherheitsbeauftragten verwechselt. Der Sicherheitsbeauftragte wird aber als SiB oder SiBe abgekürzt. Und FaSi und SiBe sind nicht das Gleiche. Denn einerseits ist der SiBe immer wie ein normaler Beschäftigter in den Betriebs integriert. Und andererseits nimmt er seine Aufgabe als Sicherheitsbeauftragter nur ehrenamtlich wahr. Und das neben seiner normalen Tätigkeit im Betrieb. Er unterstützt die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz. Und er soll auf sicheres Verhalten seiner Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz einwirken. Zudem hat er sich insbesondere vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung von Schutzeinrichtungen zu überzeugen. Es kommt ihm auch eine Vorbildfunktion im Betrieb zu. Die gesetzliche Grundlage für seine Bestellung sind der § 22 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1. Übrigens müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen SiBe benennen. Der SiBe ist nicht weisungsbefugt. Und er trägt in seiner Funktion auch keine Verantwortung.
Was ist Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit ist der Schutz des Beschäftigten bei der Arbeit. Sie wird einerseits durch den Arbeitsschutz erreicht. Und andererseits durch die Unfallverhütung. Die gesetzliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Denn das ArbSchG regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Und nach dem ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese unterstützen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Verhütung von Unfällen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen also der Verhütung von Unfällen. Und der Verhütung arbeitsbedingter Gefahren der Gesundheit. Und auch der gerechten Gestaltung der Arbeit.
Wann muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi oder SiFa) ist zu bestellen, wenn es erforderlich ist. Denn so steht es in § 5 Absatz 1 ASiG. Und was erforderlich ist, steht in der DGUV Vorschrift 2. Demnach ist bereits ab dem ersten Beschäftigten eine FaSi zu bestellen. Dies ist das Modell der Regelbetreuung.
Eine Ausnahme ist möglich. Und zwar wenn der Betrieb max. 50 Beschäftigte hat. Je nach BG kann die Anzahl variieren. Dies ist das Modell der bedarforientierten Betreuung. Der Unternehmer nimmt dann persönlich an Maßnahmen der Information, Motivation und teilweise auch wiederholt an Fortbildungen teil. Eine FaSi wird dann nicht mehr bestellt. Nicht mehr für die regelmäßige Betreuung. Der Unternehmer hat dann jedoch einen hohen zeitlichen Aufwand. Im Bedarfsfall wird jedoch auch hier eine FaSi eingeschaltet.
Eine weitere Ausnahme ist möglich. Und zwar wenn der Betrieb max. 10 Beschäftigte hat. Auch hier nimmt der Unternehmer persönlich an Maßnahmen der Information und Motivation teil. Eine FaSi ist auch in diesem Fall nicht mehr zu bestellen. Denn im Bedarfsfall wird hier ein Kompetenzzentrum der BG eingeschaltet.
Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch FaSi oder SiFa genannt, unterstützt beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Dabei berät, überprüft und beobachtet sie. Zudem schlägt sie Maßnahmen vor und wirkt an deren Umsetzung auch mit. Die einzelnen Aufgaben sind im Gesetz beschrieben. Und zwar in § 6 ASiG, dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Konkret geht es um diese Aufgaben der Unterstützung des Arbeitgebers:
- Die FaSi unterstützt bei der Planung, der Ausführung und der Unterhaltung von Betriebsanlagen und der sozialen und sanitären Einrichtungen.
- Sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln. Und der Einführung von Arbeitsverfahren und von Arbeitsstoffen.
- Sie unterstützt auch bei der Auswahl und der Erprobung von Mitteln zum Schutz des Körpers.
- Ferner hilft sie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Und des Arbeitsablaufs. Sie unterstützt bei der Arbeitsumgebung. Und auch in sonstigen Fragen der Ergonomie.
- Und sie unterstützt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Schließlich hilft sie, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel sicherheitstechnisch zu überprüfen. Und zwar bevor die Anlagen in Betrieb gehen.
Die FaSi hat auch eine beobachtende Aufgabe. Sie beobachtet den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb:
- Hierzu besucht sie den Betrieb regelmäßig. Sie schlägt dann vor, wie gefundene Mängel beseitigt werden können. Und sie wirkt auch auf die Beseitigung der Mängel hin.
- Sie achtet darauf, dass die Mittel zum Schutz des Körpers auch verwendet werden.
- Sie untersucht die Arbeitsunfälle. Und schlägt Maßnahmen zu der Verhütung der Unfälle vor.
Sie wirkt schließlich auch darauf hin, dass alle Beschäftigten auf den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung achten. Und sie klärt die Beschäftigten über die Gefahren bei der Arbeit auf. Auch wirkt sie bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit.
Hier finden Sie die FAQ Arbeitssicherheit und die FAQ Gefährdungsbeurteilungen.
Keine dauerhafte Bestellung einer Sicherheitsfachkraft extern nötig?
Sie benötigen nur eine kurzfristige Beratung? Unsere Sicherheitsfachkraft hilft Ihnen weiter! Schauen Sie in unsere FAQ zur Arbeitssicherheit oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter Telefonnummer 0621 18 15 18 800 an – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!“.
Kontakt zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
Nutzen Sie also die Vorteile unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nehmen Sie Kontakt zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Standort; nicht nur in Karlsruhe
Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen in unserer Nachbarschaft.
Unsere Dienstleistung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi), bieten wir nicht nur in Karlsruhe an. Sondern überall in ganz Deutschland, z.B. in diesen zufällig ausgewählten Orten:
Alb-Donau-Kreis, Balingen, Bamberg, Bruchsal, Calw, Darmstadt-Dieburg, Fürstenfeldbruck, Ingolstadt, Kiel, Kitzingen, Köln, Kulmbach, Lahn-Dill-Kreis, Limburg an der Lahn, Marburg-Biedenkopf, Marktredwitz, Mayen-Koblenz, Neustadt, Offenbach am Main, Ortenaukreis, Paderborn, Passau, Pirmasens, Reutlingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Saarlouis, Schweinfurt, Solingen, Waldshut, Wiesbaden, Worms.
Zwar haben wir nicht an allen Orten ein Büro vor Ort, aber dies ist für die Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit auch nicht nötig.
Zum Arbeitsschutz gehört auch der Brandschutz. Aber ist Ihr Unternehmen im Brandschutz abgesichert? Erfahren Sie mehr über unsere Brandschutzbeauftragten..
Mitglied im VDSI
Wir sind Mitglied im VDSI. Der VDSI ist der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit.
Aktuelle DGUV-Updates & Gesetzesänderungen
Damit Sie rechtlich immer auf dem neuesten Stand bleiben, fassen wir hier die wichtigsten Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und relevante Änderungen im Arbeitsschutzgesetz zusammen. Unsere Sicherheitsfachkräfte prüfen jede Neuerung zeitnah und integrieren sie bedarfsgerecht in Ihr Betreuungskonzept.
- Kurzfilme zum UV-Schutz, Allergien und Klimawandelvom 13. Juni 2025
Im Kurzfilm "UV-Schutz am Arbeitsplatz" von IPA und IFA geht es darum, wie man sich richtig vor solarer UV-Strahlung bei der Arbeit schützt. Der zweite Kurzfilm beschäftigt sich mit beruflichen Allergien und Klimaveränderung und wie das Projekt des IPA die neuen Risiken ins Visier nimmt.
- So wird Hybridarbeit zum Erfolgvom 12. Juni 2025
Hybride Arbeit birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Warum es so wichtig ist, sie aktiv zu gestalten – und wie ein neues VBG-Tool dabei hilft – erklärt VBG-Arbeitspsychologin Elisa Begerow im Interview.
- Sicherheit von Anfang an!vom 11. Juni 2025
Die Auszubildenden der Eckart GmbH aus Hartenstein in Bayern haben den Azubi-Wettbewerb 2024/2025 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) gewonnen. Sie belegten in der Team-Challenge den ersten Platz. Knapp 80 junge Beschäftigte aus Mitgliedsunternehmen der BG RCI stellten zwei Tage lang im sauerländischen Willingen ihr Wissen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unter Beweis.