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Professionelle Unfallverhütung und Unfallanalyse für Unternehmen in Mülheim an der Ruhr

Unser Expertenteam in Mülheim an der Ruhr bietet maßgeschneiderte Lösungen zur Unfallverhütung und Unfallanalyse, um die Sicherheit und Effizienz Ihres Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Unfallverhütung & Unfallanalyse
Inhalt:

  1. 1 Warum Unfallverhütung entscheidend ist
  2. 2 Rechtliche Grundlagen zur Unfallverhütung
  3. 3 Häufige Ursachen von Arbeitsunfällen
  4. 4 Maßnahmen zur Unfallverhütung
  5. 5 Verhalten im Gefahrenfall
  6. 6 Unfallanalyse – Ablauf und Methoden
  7. 7 Erfolgreiche Unfallverhütung
  8. 8 FAQ Unfallverhütung
  9. 9 Kontakt und Beratung zur Unfallverhütung in Mülheim an der Ruhr

1 Warum Unfallverhütung entscheidend ist

Arbeitsunfälle gehören auch in Mülheim an der Ruhr heute noch zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten, Produktionsausfälle und hohe Folgekosten in Unternehmen. Die Unfallverhütung ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wirtschaftlicher und ethischer Imperativ. Ziel ist es, Mitarbeitende vor Gefährdungen zu schützen, Arbeitsabläufe sicher zu gestalten und Risiken systematisch zu minimieren.

Unfallverhütung ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der tief in der Unternehmenskultur verankert sein sollte. Wer heute aktiv vorsorgt, schützt nicht nur Menschenleben, sondern auch die Zukunft seines Unternehmens.

Bedeutung für Unternehmen und Mitarbeitende

1.1 Bedeutung für Unternehmen und Mitarbeitende

Ein einziger Unfall kann schwerwiegende Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen haben – von Produktionsausfällen über Reputationsverlust bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. Auch für die betroffenen Mitarbeitenden sind die Folgen oft gravierend: Verletzungen, langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen oder sogar dauerhafte Erwerbsunfähigkeit sind keine Seltenheit.

Deshalb gilt: Prävention ist besser – und günstiger – als Reaktion.

  • Wirtschaftlich: Unfälle verursachen nicht nur direkte Kosten durch Ausfallzeiten und medizinische Versorgung, sondern auch indirekte Kosten wie Produktionsverzögerungen, Neuorganisation oder Imageverlust.
  • Sozial: Unternehmen tragen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten. Unfallverhütung ist gelebter Arbeitnehmerschutz.
  • Rechtlich: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze sicher zu gestalten. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Aktuelle Zahlen und Trends

1.2 Aktuelle Zahlen und Trends

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereignen sich jährlich über 700.000 (Stand: 2023) meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland – trotz technologischem Fortschritt und bestehender Schutzvorschriften.

  • Top-Unfallursachen: Stolpern, Rutschen, Stürze, unsachgemäßer Maschinengebrauch und unzureichende Schutzmaßnahmen.
  • Besonders gefährdet: Berufsanfänger, ungelernte Arbeitskräfte und Mitarbeitende ohne regelmäßige Unterweisungen.
Ziel der Unfallverhütung

1.3 Ziel der Unfallverhütung

Das Ziel der Unfallverhütung ist es, Risiken zu erkennen, bevor sie zum Unfall führen. Dies geschieht durch:

  • Systematische Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
  • Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für Gefahrenquellen und richtiges Verhalten im Ernstfall.
  • Einführung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen, angepasst an die spezifischen Gegebenheiten im Betrieb.
Vorteile für Ihr Unternehmen

1.4 Vorteile für Ihr Unternehmen

Durch gezielte Unfallverhütungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen in Mülheim an der Ruhr profitieren Sie von reduzierten Ausfallzeiten, optimierten Arbeitsabläufen und einer gestärkten Position im regionalen Markt.

  • Weniger Ausfallzeiten: Gesunde Mitarbeiter bedeuten stabilere Produktionsprozesse.
  • Geringere Kosten: Vermeidung von Versicherungsfällen, Ersatzbeschaffungen und Stillstandskosten.
  • Bessere Motivation: Sicherheit schafft Vertrauen und stärkt das Betriebsklima.
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2 Rechtliche Grundlagen zur Unfallverhütung

Die gesetzliche Verantwortung für die Unfallverhütung liegt beim Arbeitgeber. Wer Beschäftigte einstellt, muss dafür sorgen, dass Arbeitsplätze sicher gestaltet und Risiken so weit wie möglich minimiert werden. Die rechtlichen Vorgaben bieten dafür einen verbindlichen Rahmen – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Rechtssicherheit ist die Grundlage jeder nachhaltigen Unfallverhütung. Die zahlreichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften liefern nicht nur einen verpflichtenden Rahmen, sondern auch wertvolle Handlungshilfen für die praktische Umsetzung. Unternehmen, die ihre rechtlichen Pflichten ernst nehmen, reduzieren nicht nur Unfallrisiken, sondern stärken auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und Mitarbeiterbindung.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

2.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das zentrale Gesetz im Bereich der Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber zur systematischen Ermittlung, Bewertung und Beseitigung von Gefährdungen.

Kernanforderungen:

Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche und sind bei Nichterfüllung bußgeld- oder sogar strafbewährt.

GUV Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

2.2 GUV Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Die Berufsgenossenschaften erlassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die sogenannten DGUV-Vorschriften, die für ihre Mitglieder verbindlich sind. Sie konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und branchenübergreifend.

Relevante DGUV-Vorschriften:

  • DGUV Vorschrift 1: "Grundsätze der Prävention" – legt fest, wie Unternehmen sich präventiv organisieren müssen.
  • DGUV Vorschrift 2: Regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
  • DGUV Regel 100-001: Liefert konkrete Anleitungen zur Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen.
  • DGUV Vorschrift 3: "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" – sehr relevant für technische Betriebe.

Diese Vorschriften sind rechtlich bindend und müssen von Unternehmen eingehalten werden, um die Pflichten aus dem ArbSchG umzusetzen.

Weitere relevante Verordnungen

2.3 Weitere relevante Verordnungen

Neben dem ArbSchG und den DGUV-Vorschriften gibt es weitere spezielle Regelungen, die für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen von Bedeutung sind:

Je nach Unternehmensbereich können zusätzliche Vorschriften gelten, z. B. für den Umgang mit Lärm, Strahlung oder psychischen Belastungen.

Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten

2.4 Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten

Arbeitgeberpflichten:

Pflichten der Beschäftigten:

  • Sorgfältiger Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
  • Tragen der vorgesehenen Schutzkleidung
  • Teilnahme an Unterweisungen
  • Sofortige Meldung von Gefährdungen und Unfällen

Rechtssicherheit entsteht nur dann, wenn alle Beteiligten – von der Geschäftsführung bis zum einzelnen Mitarbeitenden – aktiv zur Vermeidung von Unfällen beitragen.

Konsequenzen bei Verstößen

2.5 Konsequenzen bei Verstößen

Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, drohen ernsthafte Konsequenzen:

  • Bußgelder: Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 25 ArbSchG können bis zu 30.000 Euro fällig werden.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen Freiheitsstrafen (§ 26 ArbSchG).
  • Haftung: Auch zivilrechtlich kann das Unternehmen zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet werden.

Darüber hinaus kann die Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften zu Reputationsschäden und Produktionsausfällen führen.

3 Häufige Ursachen von Arbeitsunfällen

Arbeitsunfälle entstehen in der Regel nicht zufällig. Vielmehr lassen sie sich auf eine Vielzahl bekannter und oft vermeidbarer Ursachen zurückführen. Die systematische Analyse dieser Ursachen bildet die Grundlage jeder wirksamen Unfallverhütung.

Im Folgenden werden die häufigsten Kategorien von Unfallursachen aufgeführt, ergänzt durch Beispiele aus der Praxis.

Die häufigsten Unfallursachen sind bekannt – und in den meisten Fällen auch vermeidbar. Unternehmen, die diese Ursachen systematisch analysieren und gezielt gegensteuern, verbessern nicht nur die Sicherheit, sondern auch ihre betriebliche Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit.

Menschliche Fehler

3.1 Menschliche Fehler

Ein Großteil aller Arbeitsunfälle geht auf menschliches Fehlverhalten zurück. Dieses kann aus mangelndem Wissen, unzureichender Aufmerksamkeit oder bewusster Missachtung von Vorschriften resultieren.

  • Unachtsamkeit: Bedienfehler bei Maschinen, Stolpern durch Ablenkung
  • Routine und Selbstüberschätzung: „Das habe ich schon hundertmal gemacht“
  • Fehlende oder mangelhafte Unterweisung: Unsicherer Umgang mit Geräten und Chemikalien
  • Stress und Übermüdung: Konzentrationsschwächen in Schichtarbeit oder unter Zeitdruck

Tipp: Schulungen, klare Anweisungen und ein offenes Fehlermanagement fördern das sicherheitsgerechte Verhalten.

Technisches Versagen

3.2 Technisches Versagen

Fehlerhafte oder schlecht gewartete Maschinen und Arbeitsmittel stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar – vor allem in technischen und produzierenden Betrieben.

  • Defekte Sicherheitseinrichtungen: z. B. fehlende Not-Aus-Schalter oder Schutzhauben
  • Verschleiß und mangelnde Wartung: Brüche oder Störungen durch Materialermüdung
  • Veraltete Technik: Fehlende Automatisierung oder veraltete Sicherheitsstandards
  • Fehlfunktionen von Mess- und Warnsystemen: z. B. nicht ausgelöste Alarme

Tipp: Regelmäßige Prüfungen und Instandhaltung durch befähigte Personen sind Pflicht und beugen technischen Ausfällen vor.

Organisationsmängel

3.3 Organisationsmängel

Unfälle entstehen oft durch unklare Zuständigkeiten, mangelhafte Kommunikation oder fehlende Prozesse.

  • Unklare Verantwortlichkeiten: Wer ist für Sicherheit, Wartung oder Erste Hilfe zuständig?
  • Fehlende oder ungenügende Gefährdungsbeurteilung: Gefahren werden gar nicht oder zu spät erkannt
  • Mangelnde Kommunikation: Sicherheitsanweisungen werden nicht oder zu spät weitergegeben
  • Unzureichende Sicherheitskultur: Fehlverhalten wird toleriert, Hinweise werden ignoriert

Tipp: Eine gelebte Sicherheitskultur beginnt bei der Geschäftsleitung und setzt sich durch alle Ebenen des Unternehmens fort.

Umwelteinflüsse

3.4 Umwelteinflüsse

Auch äußere Bedingungen können das Risiko für Arbeitsunfälle erhöhen – insbesondere im Außenbereich, in der Logistik oder im Baugewerbe.

  • Witterungseinflüsse: Glätte, Nässe, Hitze oder schlechte Sichtverhältnisse
  • Unzureichende Beleuchtung: vor allem in Lagerhallen, Baustellen oder bei Nachtarbeit
  • Lärm und Erschütterungen: Beeinträchtigung der Konzentration und Wahrnehmung
  • Temperaturunterschiede: Kondenswasser, Nebelbildung, rutschige Böden

Tipp: Witterungsschutz, Warnsysteme und saisonale Gefährdungsbeurteilungen helfen, Umweltrisiken besser zu managen.

Kombination mehrerer Ursachen

3.5 Kombination mehrerer Ursachen

In vielen Fällen entstehen Unfälle durch das Zusammenspiel mehrerer Ursachen – beispielsweise wenn ein technischer Mangel auf menschliches Fehlverhalten trifft. Deshalb ist eine ganzheitliche Betrachtung besonders wichtig.

Beispiel:
Ein Staplerunfall entsteht, weil der Fahrer übermüdet ist (menschlicher Faktor), der Bremsweg durch Glätte verlängert wird (Umwelteinfluss) und die Sicherheitszone nicht klar markiert war (organisatorischer Mangel).

4 Maßnahmen zur Unfallverhütung

Effektive Unfallverhütung entsteht im Zusammenspiel von Technik, Organisation und Verhalten. Wer Prävention als festen Bestandteil der Unternehmenskultur versteht, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden, sondern steigert auch Produktivität und Qualität.

Die wirksamste Unfallverhütung basiert auf einem Mix aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, klar zu kommunizieren und durch präventive Mittel gezielt zu minimieren.

Technische und organisatorische Maßnahmen

4.1 Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Maschinensicherheit: Sicherheitsvorrichtungen, Not-Aus-Schalter und regelmäßige Wartung sind unerlässlich.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Stolperfallen vermeiden, Verkehrswege freihalten und ergonomische Standards einhalten.
  • Gefährdungsbeurteilung: Basis aller Schutzmaßnahmen – regelmäßig aktualisieren und dokumentieren.
  • Organisationsstruktur: Klare Zuständigkeiten und verbindliche Notfallpläne festlegen.
  • Arbeitsschutzmanagement: präventive Strategien etablieren, um Arbeitsunfälle nachhaltig zu vermeiden
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

4.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Bereitstellung: Der Arbeitgeber muss geeignete PSA kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Tragepflicht: Mitarbeitende sind verpflichtet, die PSA korrekt zu nutzen.
  • Beispiele: Helme, Gehörschutz, Handschuhe, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe.
Kennzeichnung und Warnsysteme

4.3 Kennzeichnung und Warnsysteme

  • Visuelle Signale: Warnschilder, Piktogramme und Bodenmarkierungen erhöhen die Aufmerksamkeit.
  • Akustische Warnsysteme: Alarme und Durchsagen informieren über akute Gefahren.
  • Informationspflicht: Sicherheitsanweisungen müssen klar und verständlich kommuniziert werden.
Schulung und Sensibilisierung durch die Sicherheitsfachkraft

4.4 Schulung und Sensibilisierung durch die Sicherheitsfachkraft

Mitarbeitergruppe bei Sicherheitsunterweisung mit Schutzhelmen und blauer Arbeitskleidung

  • Regelmäßige Unterweisungen: Mindestens jährlich und bei Veränderungen im Arbeitsumfeld.
  • Zielgruppenorientiert: Neue Mitarbeiter, Aushilfen und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte (Arbeitsschutzbeauftragte, SiBe, SiB) benötigen jeweils passende Inhalte.
  • Praxisnahe Vermittlung: Durch Simulationen, Fallbeispiele und Sicherheitsübungen.

5. Verhalten im Gefahrenfall

Im Gefahrenfall zählt jede Sekunde – und jede Handlung. Klare Notfallpläne, regelmäßige Schulungen und gut informierte Mitarbeitende sind entscheidend, um in kritischen Momenten richtig zu reagieren. Unternehmen, die Notfallszenarien realistisch vorbereiten, schaffen Sicherheit und stärken das Vertrauen ihrer Beschäftigten.

Auch bei bester Prävention lassen sich Notfälle und kritische Situationen nicht vollständig ausschließen. Entscheidend ist dann, wie Mitarbeitende und Führungskräfte reagieren. Ein korrektes Verhalten im Gefahrenfall kann Leben retten, Folgeschäden minimieren und den Ernstfall kontrollierbar machen.

Notfallplanung und Vorbereitung

5.1 Notfallplanung und Vorbereitung

Ein funktionierender Notfallplan ist die Grundlage für sicheres Verhalten im Ernstfall.

  • Flucht- und Rettungswege: Müssen gut sichtbar gekennzeichnet, frei zugänglich und regelmäßig überprüft werden.
  • Evakuierungspläne: Müssen an zentralen Stellen aushängen und allen Beschäftigten bekannt sein.
  • Verantwortlichkeiten: Räumungshelfer, Brandschutzbeauftragte und Ersthelfer müssen klar benannt und geschult sein.

Tipp: Notfallpläne sollten regelmäßig geübt und an Veränderungen im Betrieb angepasst werden.

Verhalten bei typischen Gefahrensituationen

5.2 Verhalten bei typischen Gefahrensituationen

Je nach Art des Vorfalls gelten unterschiedliche Verhaltensregeln. Entscheidend ist: Ruhe bewahren und planvoll handeln.

  • Brand: Alarm auslösen, Löschversuch nur bei kleinem Entstehungsbrand, Gebäude evakuieren.
  • Arbeitsunfall: Verletzte versorgen, Unfallstelle absichern, Notruf absetzen.
  • Chemieunfall: Kontakt mit Gefahrstoffen vermeiden, betroffene Bereiche sofort räumen, Fachpersonal informieren.
  • Stromschlag: Stromkreis unterbrechen (nicht Person direkt anfassen!), Erste Hilfe leisten, Notruf wählen.
Erste Hilfe im Betrieb

5.3 Erste Hilfe im Betrieb

Jeder Betrieb ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zu benennen und regelmäßig auszubilden.

  • Erste-Hilfe-Kästen: Müssen schnell zugänglich, vollständig und regelmäßig geprüft sein.
  • Erste Hilfe Dokumentation: Jeder Zwischenfall muss im Verbandbuch erfasst werden.
  • Schulungen: Alle zwei Jahre für betriebliche Ersthelfer verpflichtend zu wiederholen.

Hinweis: Je nach Betriebsgröße gelten unterschiedliche gesetzliche Mindestanforderungen an die Anzahl der Ersthelfer.

Verhalten nach dem Vorfall

5.4 Verhalten nach dem Vorfall

Nach einem Gefahrenereignis ist eine strukturierte Nachbereitung wichtig – sowohl organisatorisch als auch psychologisch.

  • Unfallanalyse: Ursachen klären, Maßnahmen ableiten, Dokumentation sicherstellen.
  • Kommunikation: Mitarbeitende transparent informieren, Rückfragen ernst nehmen.
  • Psychologische Betreuung: Bei schweren Vorfällen sollten externe Hilfsangebote vermittelt werden.

6 Unfallanalyse – Ablauf und Methoden

Die Unfallanalyse ist mehr als eine Pflicht – sie ist eine Chance zur Verbesserung. Wer Ursachen systematisch aufdeckt, kann präventiv handeln und Folgeunfälle wirksam verhindern.

Durch gezielte Sicherheitsanalysen im Rahmen unserer Unfalluntersuchungen erkennen wir wiederkehrende Risiken und unterstützen mit effektiven Maßnahmen zur Unfallvermeidung.

Ablauf einer Unfallanalyse

6.1 Ablauf einer Unfallanalyse

Der Analyseprozess folgt einem strukturierten Schema:

  • Unfallmeldung: Sofortige Information an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. Berufsgenossenschaft.
  • Sicherstellung der Unfallstelle: Dokumentation und Beweissicherung (z. B. Fotos, Zeugenaussagen).
  • Untersuchung: Analyse durch Sicherheitsfachkraft, ggf. gemeinsam mit Betriebsarzt oder Vorgesetzten.
  • Maßnahmen ableiten: Konkrete Schritte zur Risikominimierung erarbeiten und dokumentieren.
Methoden zur Ursachenanalyse

6.2 Methoden zur Ursachenanalyse

Um die tatsächlichen Ursachen zu identifizieren, kommen bewährte Methoden zum Einsatz:

  • 5-Why-Methode: Durch mehrfaches Nachfragen „Warum?“ werden tieferliegende Ursachen sichtbar.
  • Ishikawa-Diagramm: Visualisiert Einflussfaktoren wie Mensch, Technik, Organisation.
  • Unfallstatistiken: Helfen bei der Erkennung von Mustern und wiederkehrenden Risiken.

7 Erfolgreiche Unfallverhütung

Unfallverhütung ist keine Frage des Budgets, sondern der Haltung. Wer konsequent handelt, profitiert mehrfach – durch gesündere Beschäftigte, reibungslosere Abläufe und ein positives Unternehmensimage.

Praxisbeispiele zeigen, wie effektive Unfallverhütung im Unternehmensalltag erfolgreich umgesetzt werden kann. Sie machen deutlich: Mit systematischer Planung, Schulung und klaren Verantwortlichkeiten lassen sich Unfälle deutlich reduzieren – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Was erfolgreiche Unternehmen gemeinsam haben

  • Engagement der Führungskräfte: Vorleben von Sicherheit als Wert.
  • Systematische Gefährdungsbeurteilungen: Regelmäßige Aktualisierung und Beteiligung der Mitarbeitenden.
  • Offene Sicherheitskultur: Unfälle und Beinahe-Ereignisse werden aktiv gemeldet und analysiert.
  • Klare Kommunikation: Maßnahmen, Regeln und Zuständigkeiten sind für alle verständlich definiert.

8 FAQ Unfallverhütung

Viele Risiken lassen sich bereits durch klare Zuständigkeiten, kontinuierliche Schulung und offene Kommunikation vermeiden. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Unfallverhütung, Unfallanalyse und die gesetzliche Verantwortung im Betrieb.

Hier finden Sie die FAQ Arbeitssicherheit und die FAQ Unfallverhütung.

8 Kontakt und Beratung zur Unfallverhütung in Mülheim an der Ruhr

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) ist als Sicherheitsfachkraft eine zentrale Schlüsselperson für den präventiven Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Sie berät, unterstützt und begleitet Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und hilft dabei, Unfälle wirksam zu vermeiden.

Mit unserem Expertenwissen und unseren Fachkräften unterstützen wir Sie im Rahmen einer Stellung einer kompetenten Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi) in Mülheim an der Ruhr auch bei allen Bereichen der Unfallverhütung und Unfallanalyse. Unsere kompetente Beratung, Erfahrung und präventiver Blick tragen maßgeblich zur Reduktion von Arbeitsunfällen und zur Stärkung des betrieblichen Gesundheitsschutzes bei.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Unfallverhütung im Überblick
externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Gefährdungsbeurteilungen: Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation in Zusammenarbeit mit Führungskräften.
  • Beratung: Unterstützung der Unternehmensleitung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung sicherer Arbeitsstätten.
  • Sicherheitsunterweisungen: Mitwirkung bei Planung und Durchführung regelmäßiger Schulungen.
  • Unfallanalyse: Ermittlung von Ursachen, Ableitung von Maßnahmen und Unterstützung bei der Umsetzung.
  • Begehungen und Audits: Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsplätzen und sicherheitstechnischen Einrichtungen in Mülheim an der Ruhr.

Eine frühzeitige und konsequente Einbindung unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit in betriebliche Entscheidungen bietet viele Vorteile:

  • Frühzeitige Risikoerkennung: Vermeidung von Unfällen durch vorausschauende Planung.
  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Vermeidung von Haftungsrisiken.
  • Verbesserung der Sicherheitskultur: Steigerung der Akzeptanz von Schutzmaßnahmen durch fachkundige Kommunikation.

Kontaktieren Sie unsere Experten zur Arbeitssicherheit
Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Mülheim an der Ruhr. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot und stärken Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens.

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