Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte betreibt die unabhängige interne Meldestelle im Unternehmen. Und er garantiert die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers. Deshalb ist er weisungsfrei. Somit ist er auch eine Stabsstelle der Geschäftsführung. Er dokumentiert die Meldung, prüft diese und leitet weitere Schritte ein.
Der Hinweisgeberschutz-Beauftragter ist kein Compliance-Beauftragter.