Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Es kann zu Bußgeldern, Regressforderungen und strafrechtlicher Verfolgung führen – insbesondere bei einem schweren Unfall.
Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Es kann zu Bußgeldern, Regressforderungen und strafrechtlicher Verfolgung führen – insbesondere bei einem schweren Unfall.