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Was ist Datenschutz?

Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses Grundrecht ist in dem Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beschrieben. Und dort steht:

Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Weiter steht dort in Absatz 2:

Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

Datenschutz ist also der Schutz einer natürlichen Person vor der Störung seiner Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten.

Der Datenschutz ist in Gesetzen geregelt. Dazu zählen die DS-GVO und das BDSG und eine Reihe weiterer Nebengesetze. Neben den Regelungen in Gesetzen kommen aber auch Regelungen in Verträgen, Einwilligungen und Urteilen der Gerichte in Betracht. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) hilft bei der Realisierung des Datenschutzes.

Mit Datenschutz ist also nicht etwa der Schutz von Daten gemeint. Denn wenn der Schutz von Daten gemeint ist, dann heißt das Datensicherheit.