Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter infolge eines Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter infolge eines Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder tödlich verunglückt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.