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Allgemeine Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
    • Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
  • Wer ist verantwortlich für die Durchführung?
    • Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann die Aufgabe jedoch an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren.
  • Muss jede Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
    • Ja, gemäß § 6 ArbSchG ist die Dokumentation Pflicht. Sie dient als Nachweis bei behördlichen Kontrollen und zur internen Nachverfolgung.
  • Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
    • Die Aktualisierung sollte regelmäßig erfolgen, mindestens jedoch bei Veränderungen am Arbeitsplatz, nach Unfällen oder wenn neue Gefährdungen erkannt werden.
  • Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
    • Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und Haftungsrisiken. Im Ernstfall kann die fehlende Beurteilung strafrechtliche Konsequenzen haben.