- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
- Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
- Wer ist verantwortlich für die Durchführung?
- Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann die Aufgabe jedoch an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren.
- Muss jede Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
- Ja, gemäß § 6 ArbSchG ist die Dokumentation Pflicht. Sie dient als Nachweis bei behördlichen Kontrollen und zur internen Nachverfolgung.
- Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
- Die Aktualisierung sollte regelmäßig erfolgen, mindestens jedoch bei Veränderungen am Arbeitsplatz, nach Unfällen oder wenn neue Gefährdungen erkannt werden.
- Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
- Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und Haftungsrisiken. Im Ernstfall kann die fehlende Beurteilung strafrechtliche Konsequenzen haben.