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Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deggendorf
Aufgaben, Pflichten und Behörden

12. November 2025 (aktualisiert)

Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gespräch vor Industrieanlage, Gewerbehalle und Bürogebäude, design by Freepik

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Deggendorf

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deggendorf unterstützt Unternehmen vor Ort dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und alle gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät die Unternehmensleitung in Deggendorf in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung bei Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, die Unterstützung bei der Planung von Arbeitsplätzen sowie die Auswertung von Unfällen und Beinaheunfällen. Sie arbeitet eng mit Betriebsärzten, Führungskräften und der Personalabteilung zusammen, um Sicherheitsstandards im Betrieb dauerhaft zu verankern. Hierzu analysiert sie Arbeitsplätze, erkennt Gefährdungen frühzeitig und entwickelt praxisnahe Schutzmaßnahmen. Damit sorgt die SiFa dafür, dass Beschäftigte gesund bleiben und der Arbeitgeber seine Pflichten rechtssicher erfüllt.

Gefährdungsbeurteilung als zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Gefährdungsbeurteilung ist die wichtigste Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Hierzu ermittelt sie systematisch alle Gefährdungen, bewertet das Risiko und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen vor. Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig aktualisiert, etwa bei neuen Maschinen, veränderten Abläufen oder nach Unfällen.

Betriebsbegehungen und Sicherheitsrundgänge in Deggendorf

Bei Betriebsbegehungen prüft die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deggendorf direkt vor Ort, ob Arbeitsplätze sicher gestaltet sind und ob Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Dabei werden Mängel dokumentiert, konkrete Maßnahmen vereinbart und klare Prioritäten festgelegt. Die Ergebnisse der Begehung fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein und dienen als Grundlage für weitere Verbesserungen im Arbeitsschutz.

Unterweisungen, Schulungen und Sicherheitskultur

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit plant und begleitet Unterweisungen, damit Beschäftigte ihre Aufgaben sicher ausführen können. Sie sorgt dafür, dass Inhalte verständlich vermittelt werden und zu den konkreten Tätigkeiten im Betrieb passen. Regelmäßige Schulungen stärken die Sicherheitskultur im Unternehmen und helfen, riskantes Verhalten dauerhaft zu reduzieren.

Gesetzliche Grundlagen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit basiert in Deutschland vor allem auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Vorschriften der DGUV. Diese Regelungen verpflichten Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen. Die gesetzlichen Anforderungen gelten bundesweit und damit auch für Unternehmen in Deggendorf.

Betreuungsumfang und Einsatzzeiten der SiFa nach DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie umfangreich die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in einem Betrieb sein muss. Sie unterscheidet zwischen einer allgemeinen Grundbetreuung und einer zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung. Der Umfang der Grundbetreuung wird in Stunden pro Beschäftigtem und Jahr angegeben. Welche Betreuungsgruppe gilt und welche Stundenwerte anzusetzen sind, legt der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger, die BG, fest. Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung um zusätzliche Zeiten für besondere Gefährdungen oder Projekte. Die folgenden Beispiele verdeutlichen typische Einsatzzeiten für unterschiedliche Betriebsarten und Mitarbeiterzahlen in der Praxis.

  • Beispiel 1 – Handels- oder Büro­betrieb, Betreuungsgruppe III
    Ein Büro- oder Handelsbetrieb der Betreuungsgruppe III mit 20 Beschäftigten hat nach DGUV Vorschrift 2 eine Grundbetreuungszeit von 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Daraus ergeben sich 10 Stunden Grundbetreuung pro Jahr für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Werden die Zeiten ein Drittel zu zwei Drittel aufgeteilt, entfallen jeweils etwa 3 Stunden pro Jahr auf den Betriebsarzt und 7 Stunden pro Jahr auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Realistische Zeiten liegen aber typischerweise wesentlich höher. Hinzu kommen – je nach Gefährdungslage – weitere Zeiten für die betriebsspezifische Betreuung.
  • Beispiel 2 – Metall- oder Chemiebetrieb, Betreuungsgruppe I
    Ein Metall- oder Chemiebetrieb der Betreuungsgruppe I mit 50 Beschäftigten hat nach DGUV Vorschrift 2 eine Grundbetreuungszeit von 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Daraus ergeben sich 125 Stunden Grundbetreuung pro Jahr für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Bei hälftiger Aufteilung entfallen jeweils rund 62,5 Stunden pro Jahr auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch hier gilt: Zusätzlich zur Grundbetreuung ist eine betriebsspezifische Betreuung einzuplanen, deren Umfang sich aus den konkreten Gefährdungen im Betrieb ergibt.
  • Welche Betreuungsgruppe für Ihren Betrieb gilt, legt der zuständige Unfallversicherungsträger anhand des WZ-Schlüssels (Klassifikation der Wirtschaftszweige) fest.

    Probleme mit der Aufsichtsbehörde in Deggendorf

    Probleme mit der Aufsichtsbehörde wegen Arbeitssicherheit sind ein häufiger Anlass, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu kontaktieren. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde (Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt) führt in Deggendorf die Gewerbeaufsichtsamt-Kontrolle im Arbeitsschutz durch und überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie von Verordnungen wie ArbStättV, BetrSichV oder GefStoffV. Der Ablauf folgt oft einem Muster: Begehung, schriftlicher Mängelbericht und Auflagen des Gewerbeaufsichtsamts mit klaren Fristen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, drohen Bußgelder, verschärfte Anordnungen, Nutzungsuntersagungen von Anlagen oder Tätigkeiten und in schweren Fällen die Einleitung eines Strafverfahrens. Viele Betriebe stellen sich dann die Frage: „Arbeitsschutzprüfung durch Behörde – was kommt auf mich zu?“ und suchen nach praxisnaher Unterstützung bei der Umsetzung.

    Probleme mit der Berufsgenossenschaft (BG) in Deggendorf

    Häufig werden Betriebe erst dann aktiv, wenn es bereits Rückmeldungen oder Beanstandungen der Berufsgenossenschaft gibt – etwa nach einer BG-Betriebsbegehung, bei der auf Verbesserungsbedarf im Arbeitsschutz hingewiesen wurde.

    Die BG überwacht als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Einhaltung von DGUV-Vorschriften und des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung). Typische Themen sind fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen („Berufsgenossenschaft fordert Gefährdungsbeurteilung“), nicht umgesetzte Schutzmaßnahmen oder organisatorische Mängel im Arbeitsschutz. Üblicherweise folgen auf eine Kontrolle schriftliche Nachfragen, ein Mängelbericht und Auflagen der Berufsgenossenschaft – was tun als Arbeitgeber? Wird nicht fristgerecht reagiert oder bleiben Mängel bestehen, kann die BG Maßnahmen verschärfen, Zwangsgelder verhängen, Prämienregelungen anpassen oder den Fall an andere Stellen weitergeben. Wichtig ist daher, Beanstandungen der Berufsgenossenschaft konsequent umzusetzen und dies nachvollziehbar zu dokumentieren. Problemlöser ist auch hier die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deggendorf.

    Ansprechstellen der gesetzlichen Unfallversicherung – sortiert nach Branchen und Aufgabenfeldern

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deggendorf – Problemlöser für Ihren Betrieb

    Wer bereits eine Gewerbeaufsichtsamt-Kontrolle oder Probleme mit der Berufsgenossenschaft hatte, möchte Beanstandungen schnell und rechtssicher abarbeiten. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft dabei, Fristen zu verlängern, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, Maßnahmen zu planen und den Arbeitsschutz im Betrieb systematisch zu organisieren. So lassen sich Ordnungsgelder abwenden, Auflagen von BG und Aufsichtsbehörde zügig erfüllen, erneute Beanstandungen vermeiden und der Arbeitsschutz langfristig auf ein stabiles, revisionssicheres Niveau bringen.
    Hier finden Sie eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Aktuelle Neuigkeiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Die BAuA ist eine Forschungs- und Fachbehörde des Bundes, die sich darum kümmert, dass Arbeit in Deutschland sicher, gesund und menschengerecht gestaltet wird. Organisatorisch gehört sie zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales und hat ihren Hauptsitz in Dortmund.

    © Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Ausbildung und Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt zunächst über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, zum Beispiel als Ingenieur:in, Meister:in oder Techniker:in. Darauf aufbauend absolviert sie eine von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Ausbildung vermittelt vertiefte Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht, in der Gefährdungsbeurteilung und in der sicherheitstechnischen Prävention. Die Qualifizierung findet in der Regel berufsbegleitend statt und gliedert sich in mehrere aufeinander aufbauende Module. Nach erfolgreichem Abschluss kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber schriftlich bestellt werden. Mit der Bestellung übernimmt sie die Aufgabe, den Arbeitgeber fachkundig im Arbeitsschutz zu beraten und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.

    FAQ Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Ab wann ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend?

    Sobald Sie mindestens eine beschäftigte Person haben, brauchen Sie eine sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 – in der Regel durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder im Rahmen eines von der zuständigen Berufsgenossenschaft angebotenen Unternehmermodells. Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 und gilt damit auch für kleine Betriebe und Handwerksunternehmen. Nur Solo-Selbstständige ohne Mitarbeitende fallen nicht unter diese Verpflichtung.

    Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?

    Ja, die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben: Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dazu Umfang und Inhalte der sicherheitstechnischen Betreuung im Betrieb.

    Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret im Betrieb?

    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Unternehmensleitung systematisch dabei, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sie bewertet Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe, wirkt an der Gefährdungsbeurteilung mit, berät zu Maschinen, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung und führt Betriebsbegehungen durch. Auf dieser Basis entwickelt sie wirksame Schutzmaßnahmen, damit der Arbeitgeber seine Pflichten nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften erfüllt.

    Wer darf Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?

    Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt werden, die die in § 7 ASiG geforderte sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen. In der Praxis sind das zum Beispiel Ingenieurinnen, Techniker oder Meister, die eine anerkannte SiFa-Ausbildung bei einem Unfallversicherungsträger oder einer vergleichbaren Einrichtung abgeschlossen haben. Erst mit dieser Qualifikation und einer schriftlichen Bestellung durch den Arbeitgeber können sie die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit rechtssicher übernehmen.

    Wie oft muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieb kommen?

    Wie häufig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihren Betrieb betreut, richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und den Regelungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Betreuungsumfang wird nicht über starre Besuchstermine, sondern über Einsatzzeiten in Stunden pro Jahr festgelegt, bestehend aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Maßgeblich sind Mitarbeiterzahl, Branche und Gefährdungssituation – daraus ergibt sich, wie viel Zeit für Begehungen, Unterweisungen und Projekte im Arbeitsschutz einzuplanen ist.

    Können Kleinbetriebe das Unternehmermodell statt einer festen Fachkraft nutzen?

    Kleinbetriebe können je nach Unfallversicherungsträger das sogenannte Unternehmermodell nutzen, um ihrer Pflicht zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nachzukommen. Dieses Modell richtet sich in der Regel an Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und sieht vor, dass der Unternehmer nach speziellen Schulungen bestimmte Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich übernimmt. Auch im Unternehmermodell müssen jedoch die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllt werden, häufig ergänzt durch die punktuelle Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein zusätzlich qualifizierter Beschäftigter, der in seinem Arbeitsbereich auf Gefährdungen achtet und Kolleginnen und Kollegen im Alltag unterstützt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dagegen speziell ausgebildet, gesetzlich vorgeschrieben und berät die Unternehmensleitung weisungsfrei in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sicherheitsbeauftragte ergänzen die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, können sie aber rechtlich und fachlich nicht ersetzen.

    Wie finde ich eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deggendorf und Umgebung?

    Hier finden Unternehmen eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einem spezialisierten Dienstleister. Wichtig sind eine anerkannte Qualifikation nach Arbeitssicherheitsgesetz, Erfahrung in der eigenen Branche und ein Betreuungsmodell, das zu Mitarbeiterzahl, Gefährdungen und Standorten passt. Ein kurzes Vorgespräch klärt, ob die Zusammenarbeit fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich zu Ihrem Betrieb passt.

    Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zu den Aufsichtsbehörden finden Sie auch in diesen zufällig ausgewählten Orten:
    Alfdorf, Eislingen, Frankfurt, Germering, Hofheim am Taunus, Hohenlohekreis, Kitzingen, Lauterbach, Main-Tauber-Kreis, Offenbach, Ortenaukreis, Schwalm-Eder-Kreis, Walldorf, Wertheim, Würzburg.

    Hier finden sich weitere fachliche Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    © Redaktion Arbeitssicherheit.